17-10-2008, 22:28
Noch ein paar Anmerkungen zu ...
Zu 4: Das Problem liegt tiefer als das Gewaltmonopol des Staates und ist nur unter historischen Gesichtspunkten zu verstehen. Es war halt immer der letzte Ausweg, am Ende den lethalen Kampf zu führen. Ethisch richtig ist dieses "Daraufankommenlassen" ganz sicher nicht. Es wird tatsächlich Zeit, auch Regime durch eine internationale Polizei (Weltpolizei) verhaften und vor Gericht stellen zu lassen. Wie, weiß ich auch nicht.
Eine Idee wäre, das Gewaltmonopol zu internationalisieren. D. h. jeder Staat muss - wie große Konzerne - eine Art Innenrevision einrichten, die der UNO berichtet und ggf. direkt Vollzugskräfte in Gang setzen bzw. anfordern kann, um ein international-öffentliches Gerichtsverfahren durchzuführen.
Zu 5. gilt das Gleiche mit dem Unterschied, dass sich die Truppenglieder bei Verfehlungen vor deutschen Gerichten verantworten müssen.
In allen diesen Fällen gibt es kein "legitimes Töten" (oder einen James Bond "mit der Lizenz zum Töten").
(17-10-2008, 07:35)Jobst Hinrich R. schrieb: 3. Widerstandsrecht - Tötung verbrecherischer Regierender unter Hinnehmens des Todes möglicherweise zahlreicher Begleitender (10. Juli Stauffenbergattentat samt vorheriger Versuche)Zu 3.: Es gibt kein "Widerstandsrecht". Das, was in solchen Fällen geschieht, ist ein Kampf, dessen Folgen vergeben werden können um übergeordneter Ideale willen. Und zwar dann, wenn die legalen Instutionen schon nicht mehr funktionieren.
4. militärisches Töten im Krieg
5. Exzessive Auslegung militärischer Selbstverteidigung
Zu 4: Das Problem liegt tiefer als das Gewaltmonopol des Staates und ist nur unter historischen Gesichtspunkten zu verstehen. Es war halt immer der letzte Ausweg, am Ende den lethalen Kampf zu führen. Ethisch richtig ist dieses "Daraufankommenlassen" ganz sicher nicht. Es wird tatsächlich Zeit, auch Regime durch eine internationale Polizei (Weltpolizei) verhaften und vor Gericht stellen zu lassen. Wie, weiß ich auch nicht.
Eine Idee wäre, das Gewaltmonopol zu internationalisieren. D. h. jeder Staat muss - wie große Konzerne - eine Art Innenrevision einrichten, die der UNO berichtet und ggf. direkt Vollzugskräfte in Gang setzen bzw. anfordern kann, um ein international-öffentliches Gerichtsverfahren durchzuführen.
Zu 5. gilt das Gleiche mit dem Unterschied, dass sich die Truppenglieder bei Verfehlungen vor deutschen Gerichten verantworten müssen.
In allen diesen Fällen gibt es kein "legitimes Töten" (oder einen James Bond "mit der Lizenz zum Töten").
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard