16-10-2008, 04:56
(15-10-2008, 20:07)Gerhard schrieb: Zur Todesstrafe haben wir bereits unter diesem Link ein Thema mit Umfrage.Der Link scheint aber nichts beizutragen zu der rechtstheoretischen / rechtsdogmatischen Qualifikation von gerichtlich zugesprochener Todestrafe als Mord, wie hier diskutiert.
Ich sähe dagegen erhebliche Einwände, auch nach deutscher Morddefinition indiviuell vorwerfbares, schuldhaftes Töten "aus niedrigen Beweggründen". Durch staatliches Gewaltmonopol legitimiertes Töten ist systematisch etwas grundsätzlich anderes.
JHR