03-07-2003, 01:02
Ich habe gerade mal in das Feiertagsgesetz von Baden-Würtemberg geschaut. Danach sind dort Tanzveranstaltungen an Fronleichnam nur in der Zeit von 3:00 Uhr bis 11:00 Uhr verboten. Das kann meines Erachtens nur dazu führen, daß am Vortag die Disco etwas früher geschlossen werden muß. Für den Betrieb am Fronleichnamstag selbst dürfte es kein Hindernis darstellen; die üblichen Öffnungszeiten liegen doch deutlich nach 11:00 Uhr morgens :wink:

