20-09-2008, 18:43
Mandingo schrieb:Das spricht doch nach 127 Jahren Beobachtung für sich!!!
Wie lange willst du denn noch auf eine "endgültige Anerkennung" warten?
Das hat bei keinem anderen Wallfahrtsort so lange gedauert und kommt einer Nicht-Anerkennung gleich.
Das es kein definitives, sondern nur zurückhaltend kritische Urteile bezüglich Medjugorje gibt, liegt daran, dass die Verfahrensordnung für Erscheinungen vorsieht, dass ein kirchliches Urteil erst nach dem Ende der Erscheinungen gefällt werden kann. Da aber alle "Seher" von Medjugorje behaupten seit der ersten Vision täglich neue zu haben, ist ein abschließendes Urteil derzeit nicht möglich.
Interessant ist, dass der Vatikan nun dieses Jahr eine Kardinalskommision für die Beurteilung eingesetzt hat. Normalerweise obliegt die Untersuchung dem Diözesanbischof und erhält nur eine kurze Revision in der Glaubenskongregation.
Das grösste Argument gegen die Visionen ist meiner Meinung nach die Sittlichkeit der Seher. Der Lebenswandel der "Seher" gehört zu den entscheidenden Kritierien bei der Begutachtung von Erscheinungen und dieser ist bei allen "Sehern" äusserst fragwürdig. Auch dazu gab es vor kurzem meiner Meinung nach eine richtungsweißende Entscheidung:
Die vatikanische Glaubenskongregation hat den Franziskanerpater Tomislav Vlašić mit dem Interdikt belegt. Pater Vlašić ist ein Verfechter der angeblichen Marienerscheinungen in der bosnischen Ortschaft Medjugorje. Er war zu Beginn der Visionen in den frühen 1980er Jahre geistlicher Leiter der sogenannten Seher von Medjugorie. Am 25. Januar verurteilte die Glaubenskongregation den Franziskaner wegen „Verbreitung dubioser Lehren, Manipulation der Gewissen, vermutetem Mystizismus, Ungehorsam gegen legitime kirchliche Anweisungen und Vergehen gegen das sechste Gebot.“ Die Kongregation auferlegte dem Pater eine Residenzpflicht in einem von seinem Ordensoberen gewählten Haus der Franziskaner in der Lombardei in Norditalien. Sie verbot ihm sämtliche Kontakte zu seiner Gemeinschaft ‘Königin des Friedens’ sowie jede Seelsorge sowie Predigten, öffentliches Auftreten und Beichtehören. Pater Vlašić wurde auch verpflichtet, einen Kurs über theologisch-spirituelle Bildung zu besuchen und ein feierliches Glaubensbekenntnis abzulegen. Nachdem er sich nicht an diese Bestimmungen gehalten hatte, wurde gegen ihn das Interdikt verhängt und die Eröffnung eines Strafprozesses angedroht, die bei einem Schuldspruch wahrscheinlich die nächsthöheren Strafe, die Exkommunikation, zur Folge hätte.
P.S. Interdikt = Untersagung Sakramente und Sakramentalien zu spenden oder an ihnen teilzunehmen.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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