22-05-2008, 15:11
Ganz genau übersetzt ergibt sich das mit dem Einschneiden oder auf Macht beschneiden. In dem Falle wäre beides möglich und obliegt in der Anwendung der Sinnhaftigkeit des Tuns, d.h. die Gesellschaft müßte entscheiden, was nun mehr Sinn macht. Macht beschneiden war im damaligen Arabien ja eher schlecht umzusetzen (entspräche einer Gefängnisstrafe). Da ergibt das markieren von Straftätern schon eher Sinn. bei uns wäre es wohl umgekehrt.
Mit der Sunna kommt man auf abschneiden, was ich persönlich zwar noch für Möglich halten würde, dann aber schon sehr durch fremdtexte Interpretiert wäre. Wäre im zwiefel also abzulehnen oder als absolute Höchststrafe für Mehrfachtäter, die ohne jeden Grund existenzen zerstören zu sehen. Aus dem Text 8was auch in keiner Übersetzung auftaucht) ist ersichtlich, daß es sich nicht um jede Art von Diebstahl handelt, sondern nur bei besonders wertvollen Dingen der Fall ist. Das erklärt auch, wieso in Arabien doch eher wneig Leiute mit nur einem Arm rumlaufen.
Wa salam
Mit der Sunna kommt man auf abschneiden, was ich persönlich zwar noch für Möglich halten würde, dann aber schon sehr durch fremdtexte Interpretiert wäre. Wäre im zwiefel also abzulehnen oder als absolute Höchststrafe für Mehrfachtäter, die ohne jeden Grund existenzen zerstören zu sehen. Aus dem Text 8was auch in keiner Übersetzung auftaucht) ist ersichtlich, daß es sich nicht um jede Art von Diebstahl handelt, sondern nur bei besonders wertvollen Dingen der Fall ist. Das erklärt auch, wieso in Arabien doch eher wneig Leiute mit nur einem Arm rumlaufen.
Wa salam
Sure 2 Vers 190:
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."

