06-05-2008, 07:58
@Linus_Pauling
Zum einen gibt es im Strafrecht das Persönlichkeitsrecht, wonach eine Person, die nicht im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, geschützt werden muss. Gezeigte Gesichter müssen unkenntlich gemacht werden, wenn es der Betreffende wünscht, und sein Name darf höchstens den komplett ausgeschriebenen Vornamen führen, plus den Anfangsbuchstaben vom Nachnamen.
In der Religion forderte Christus zu recht: "Ihr sollt euch kein Bildnis von mir machen!"
Gemeint war damit, wir sollen keine Bilder anhimmeln und vergöttern, weil es nicht auf Äusserlichkeiten ankommt, sondern auf die inneren Werte.
Viele heiraten ja bekanntlich einen gut aussehenden Mitmenschen und stellen dann nach wenigen Jahren fest, der Inhalt passt nicht zum äusseren Erscheinungsbild. Man kann eben oft nicht alles haben im Leben. Das ist auch gut so.
Zum einen gibt es im Strafrecht das Persönlichkeitsrecht, wonach eine Person, die nicht im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, geschützt werden muss. Gezeigte Gesichter müssen unkenntlich gemacht werden, wenn es der Betreffende wünscht, und sein Name darf höchstens den komplett ausgeschriebenen Vornamen führen, plus den Anfangsbuchstaben vom Nachnamen.
In der Religion forderte Christus zu recht: "Ihr sollt euch kein Bildnis von mir machen!"
Gemeint war damit, wir sollen keine Bilder anhimmeln und vergöttern, weil es nicht auf Äusserlichkeiten ankommt, sondern auf die inneren Werte.
Viele heiraten ja bekanntlich einen gut aussehenden Mitmenschen und stellen dann nach wenigen Jahren fest, der Inhalt passt nicht zum äusseren Erscheinungsbild. Man kann eben oft nicht alles haben im Leben. Das ist auch gut so.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
http://glaubensportal.npage.de/
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