06-05-2008, 00:09
Zu Sure 65:
Da stehen die Regeln für Scheidung. Ehen waren damals üblich bereits in jüngeren Jahren, als sechs. Aisha war einer anderen Überlieferung schon einmal verlobt.
Da steht nicht, daß man Sex mit Personen haben darf, die noch keine Monatsblutung hatten. Dies wird in den Ahadith jedoch gefordert. Das bedeutet: Ehe möglich, Sex nicht.
Und wenn jetzt 2/223 kommt: hier wird nicht das Recht auf Sex, sondern die Art des Sexes erläutert, die erlaubt ist.
Das mag heute nicht sonderlich populär sein, aber damals war es gang und gebe. Folglich bezieht sich der Koran ebenfalls darauf. In diesem Falle ist es ein Schutz der Ehefrau, wenn sie unerlaubterweise Sex gehabt hätten - die Ehepartner.
Der Koran macht das Heiratsalter nicht an einem bestimmten Alter fest, sondern an der Reife der Person:
4/6. Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr bei ihnen vernünftiges Verhalten feststellt, dann übergebt ihnen ihr Vermögen; und verbraucht es nicht auf verschwenderische Art und nicht übereilt, bevor sie das Alter erreichen. Und wer reich ist, so soll er verzichten, und wer arm ist, so soll er davon nach dem Gebilligten nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann zieht Zeugen dafür hinzu. Und ALLAH genügt als Abrechnender.
Laut diesem Vers obliegt die Beurteilung, inwieweit eine Person reif ist der Gesellschaft - im Prinzip nix anderes als bei uns:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit
Es obliegt also der Gesellschaft festzustellen, inwieweit junge Menschen reif für die Ehe sind. Somit kann man auch aus Sure 65 Vers 4 nicht ableiten, daß eine Ehe mit Minderjährigen geschlossen werden muß, noch daß sie Minderjährig sein muß. Es ist erlaubt, wenn die Gesellschaft zu dem Ergebnis kommt, daß die Person reif genug ist. Zwar klammern sich islamische Staaten noch immer daran, dem Beispiel Muhammads(sa) zu folgen, dies ignoriert jedoch vollkommen den historischen Kontext: zur Zeit Muhammads(sa) waren 15jährige teilweise schon erfolgreiche Heerführer. Heute? Undenkbar! Ich meine damit nicht, daß es undenkbar ist Kindersoldaten einzusetzen, was viele tun, sondern, daß es undenkbar ist, daß ein solcher Erfolg haben könnte. Es scheint also in der Tat auf Grund der völlig verschiedenen Erfordernisse einen Unterschied in der Reife und dem Alter zu sein. Daher liegt das Heiratsalter in der Türkei derzeit bei 18 Jahren, zuvor lag es bei 14, davor bei 17 Jahren. - Laut Wikipedia.
Da stehen die Regeln für Scheidung. Ehen waren damals üblich bereits in jüngeren Jahren, als sechs. Aisha war einer anderen Überlieferung schon einmal verlobt.
Da steht nicht, daß man Sex mit Personen haben darf, die noch keine Monatsblutung hatten. Dies wird in den Ahadith jedoch gefordert. Das bedeutet: Ehe möglich, Sex nicht.
Und wenn jetzt 2/223 kommt: hier wird nicht das Recht auf Sex, sondern die Art des Sexes erläutert, die erlaubt ist.
Das mag heute nicht sonderlich populär sein, aber damals war es gang und gebe. Folglich bezieht sich der Koran ebenfalls darauf. In diesem Falle ist es ein Schutz der Ehefrau, wenn sie unerlaubterweise Sex gehabt hätten - die Ehepartner.
Der Koran macht das Heiratsalter nicht an einem bestimmten Alter fest, sondern an der Reife der Person:
4/6. Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr bei ihnen vernünftiges Verhalten feststellt, dann übergebt ihnen ihr Vermögen; und verbraucht es nicht auf verschwenderische Art und nicht übereilt, bevor sie das Alter erreichen. Und wer reich ist, so soll er verzichten, und wer arm ist, so soll er davon nach dem Gebilligten nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann zieht Zeugen dafür hinzu. Und ALLAH genügt als Abrechnender.
Laut diesem Vers obliegt die Beurteilung, inwieweit eine Person reif ist der Gesellschaft - im Prinzip nix anderes als bei uns:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit
Es obliegt also der Gesellschaft festzustellen, inwieweit junge Menschen reif für die Ehe sind. Somit kann man auch aus Sure 65 Vers 4 nicht ableiten, daß eine Ehe mit Minderjährigen geschlossen werden muß, noch daß sie Minderjährig sein muß. Es ist erlaubt, wenn die Gesellschaft zu dem Ergebnis kommt, daß die Person reif genug ist. Zwar klammern sich islamische Staaten noch immer daran, dem Beispiel Muhammads(sa) zu folgen, dies ignoriert jedoch vollkommen den historischen Kontext: zur Zeit Muhammads(sa) waren 15jährige teilweise schon erfolgreiche Heerführer. Heute? Undenkbar! Ich meine damit nicht, daß es undenkbar ist Kindersoldaten einzusetzen, was viele tun, sondern, daß es undenkbar ist, daß ein solcher Erfolg haben könnte. Es scheint also in der Tat auf Grund der völlig verschiedenen Erfordernisse einen Unterschied in der Reife und dem Alter zu sein. Daher liegt das Heiratsalter in der Türkei derzeit bei 18 Jahren, zuvor lag es bei 14, davor bei 17 Jahren. - Laut Wikipedia.
Sure 2 Vers 190:
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."

