Gerhard schrieb:Jeder/jedem, der sich in seinen Rechten durch Staat verletzt/eingeschränkt fühlt steht es frei, dagegen vorzugehen. Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw.Auch eine Frage des Durchblicks und der Selbstsicherheit in Beurteilung der Erfolgschancen ... und anderseits der Verfahrenskosten ...
Auch in NRW ist weiter Widerspruch möglich gegen Steuerbescheide, Bußgelder, Hartz-IV-Bescheide, Bafög-Entscheidungen, Rundfunkgebühren oder Verwaltungsakte an Schulen.
Es geht vor allem um Baubescheide, Gebührenbescheide etwa für kommunale Abgaben oder Entscheidungen im Gewerberecht.
Verkürzt werden trotzdem der nicht kostenbefrachtete und anwaltszwang-belastete Rechtsüberprüfungsweg gerade auch für unterprivilegierte Bürger ... mit der staatlicherseits fadenscheinigen Begründung der schlankeren Verwaltung. http://www.nrw.de/Presseservice/archive/...1029IM.php
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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