14-03-2008, 14:20
Ekkard schrieb:an anderer Stelle schon mal gehört habe: Es gibt keine Ortsgemeinde, die verwaltungstechnisch für das Bauwerk zuständig ist. Hier wird m. E. Kirche als Bauwerk mit Kirche als Kirchengemeinde verwechselt.Auch der Satz zwickt mich an einigen Stellen ;)
Kirche wäre für mich Kirche, und Kirchengemeinde auch Gemeinde, wenn sie keine Kirche zu VERWALTEN hätte. Für mich wird ein Gebäude, dadurch zur Kirche, dass darin mit gewisser Regelmäßigkeit eine Kirchengemeinde zum Gottesdienst zusammenkommt. Chr. Kirchengemeinde wäre für mich da eine verbindliche Gemeinschaft von gewisser Mindestdauerhaftigkeit, die gemeinsam im Namen Jesu Christi zusammenkommet (Gottesdienst feiert), füreinander diakonische Solidarität und Seelsorge in guten wie schlimmen Lebenslagen übt und gemeinsam auch die materiellen Lasten der Gemeinschaft teilt.
Das schließt die anscheinend auf der Frauenkirchsseite unterstellte Gemeindedefinition als jeweils neu zusammengesetzte Veranstaltungsgemeinschaft (auch säkulare, bauhistorische, touristische oder musikalische Veranstaltungen?) aller Anwesenden unabhängig von ihrem Religionsstatus aus.
Ekkard schrieb:Ein Gebäude ist gemeinhin eine "Kirche", wenn sie vornehmlich sakralen Charakter hat (geweiht ist) und sakralen Angeboten dient.Hmm, durch Weihehandlung, also Widmung für Gottesdienstzwecke durch Kirchenhierarchie? Für mich ist das lutherisch einigermaßen befremdlich, so dekorativ solch festliche Auftriebe sein mögen. Kirche ist für mich, wo Gemeinde zum Gottesdienst zusammenkommt ... und wenns am Sonntagmorgen im Vorraum von ALDI wäre oder in einer Disco oder in Wald und Feld ... "Geweiht" werden muss dazu nichts.
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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