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Musik
#4
Selam,

Singen und Musik


Zu den Arten der Unterhaltung, welche die Seele beruhigen, das Herz erfrischen und das Ohr erfreuen, gehört der Gesang. Der Islam erlaubt Singen unter der Vorraussetzung, dass es in keiner Weise obszön oder der islamischen Moral abträglich ist. Es schadet nichts, wenn es durch Musik begleitet wird, die nicht aufreizt.

Um eine frohe und glückliche Atmosphäre zu schaffen, ist Singen bei festlichen Anlässen empfohlen, wie bei den Id-Tagen, Hochzeiten und Hochzeitsfeiern, Geburt, aqiqa (Feier der Geburt eines Kindes mit Schafschlachten) und bei der Heimkehr eines Reisenden. Aischa berichtet, dass der Prophet (s) sagte, als eine Frau mit einem Mann von den ansar verheiratet wurde: "Aischa, haben sie dabei Unterhaltsamkeit gehabt? Die Ansar lieben Unterhaltsamkeit."

Ibn Abbas sagte: "Aischa verheiratete ein mit ihr verwandtes Mädchen mit einem Mann der ansar. Der Prophet (s) kam und fragte: Hast du einen Sänger mit ihr geschickt?"" Aischa antwortete: "Nein." Da sagte Allahs Gesandter (s): "Die ansar sind Leute die Gedichte mögen. Du hättest jemand mitschicken sollen, der singt: "Hier kommen wir, wir kommen zu euch, grüßt uns, wie wir euch grüßen."

Aischa berichtet, dass während der Tage von Mina, am Tage des idu-l-adha, zwei Mädchen bei ihr waren, die sangen und die Handtrommel schlugen. Der Prophet (s) war anwesend und hörte ihnen zu, den Kopf unter einem Tuch. Da trat Abu Bakr ein und schalt die Mädchen. Der Prophet (s) deckte sein Gesicht auf und sagte zu ihm: "Lass sie, Abu Bakr, es sind die Tage des id."

In seinem ihja ulumal-din (im Teil über Verhalten, Abschnitt "Gesang") erwähnt Imam al-Ghazzali den Hadith über die singenden Mädchen, über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten mit ihren Speeren spielten, wie der Prophet (s) sie mit den Worten ermutigte: "Macht weiter o Bani Arfida", wie er seine Frau Aischa fragte, ob sie zuschauen wollte, und wie er mit ihr da stand, bis sie selbst genug davon hatte und wegging, und wie Aischa mit ihren Freundinnen Puppen spielte. Dann sagte er: \"Alle diese ahadith werden von Buchari und Muslim in den beiden sahih-Werken berichtet und sie beweisen klar, dass Singen und Spielen nicht haram sind. Wir können von ihnen Folgendes herleiten:

Erstens: Spielen ist erlaubt. Die Abessinier haben gern getanzt und gespielt

Zweitens: Dies geschah in der Moschee.

Drittens: Die Worte des Propheten (s) "Macht weiter o Bani Arfida" waren eine Anweisung und eine Aufforderung, dass sie spielen sollten. Wie kann ihr Spiel dann als haram angesehen werden?

Viertens: Der Prophet (s) hinderte Abu Bakr und Omar daran, die Spielenden und Singenden zu unterbrechen und zu schelten. Er sagte zu Abu Bakr, dass das id ein freudiger Anlass und dass Singen ein Mittel der Freude sei.

Fünftens: Bei beiden Gelegenheiten blieb er lange bei Aischa, ließ sie den Abessiniern zuschauen und hörte mit ihr den singenden Mädchen zu. Dies zeigt, dass es viel besser ist, mit unter Einstellung Frauen und Kinder durch Spiele zufrieden zu stellen, als solche Unterhaltsamkeiten in harscher Frömmigkeit oder asketischem Sinn abzulehnen.

Sechstens: Der Prophet (s) selbst ermutigte Aischa, indem er fragte: "Möchtest du zuschauen?"

Siebtens: Singen und auf der Trommel schlagen ist erlaubt...usw., bis zum Schluss von al-Ghazalis Erörterung über Gesang.

Es wird berichtet, dass viele Gefährten des Propheten (s) und auch muslimische Gelehrte der zweiten Generation Gesang zugehört haben und nichts dabei fanden. Die ahadith, von deren es heißt, dass sie gegen das Singen sind, sind alles schwach und von Forschern als unzuverlässig erwiesen. Der Rechtsgelehrte Abu Bakr al-Arabi sagt: \"Es gibt keinen zuverlässigen hadith über das verbot des Singens\", und ibn Hazm sagt: \"Alles, was hierüber berichtet wird, ist falsch und erfunden.\"

Weil Singen aber oft mit Trinkgesellschaften und Nachtklubs verbunden ist, haben es viele Gelehrte als haram oder zumindest makruh bezeichnet. Sie sagen, Singen sei nichtiges Gerede, von dem im folgenden Koranvers gesprochen wird:

"Und unter den Menschen gibt es welche, die nichtiges Gerede erwerben, um in die Irre zu führen von Allahs Weg, ohne Wissen, und um darüber zu spotten. Für solchen gibt es schändende Strafe." (31:5)

Ibn Hazm sagt: "Dieser Vers verurteilt ein bestimmtes Verhalten, nämlich etwas zu tun, um Allahs Weg zu verspotten. Wer so etwas tut, ist ein Ungläubiger. Selbst wenn er ein Exemplar des Korans erwirbt und das tut, um es zum Gegenstand seines Spottes zu machen und die Leute dadurch irrezuführen, ist er ein Ungläubiger. Dies ist das von Allah verurteilte Verhalten, und nicht das nichtige Gerede, in dem man sich einfach zur Erholung ergeht, ohne die Absicht, Leute vom Wege Allahs wegzuführen."

Ibn Hazm widerlegt auch den Einwand derer, die sagen, weil Singen nicht zur "Wahrheit" gehört, muss es "Irrtum" sein, aufgrund des Koranverses. "Und was bliebe ohne die Wahrheit als der Irrtum?" (10:33)

Hierzu erläutert er:

"Allahs Gesandter (s): Die Taten werden gemäß den Absichten beurteilt, und jeder bekommt, was er beabsichtigt hat. "Wer demnach dem Gesang mit der Absicht zuhört, damit eine Sünde zu fördern, ist ein Sünder, und das gilt auch für alles andere als Gesang, während derjenige, der Gesang zuhört, um seine Seele zu erfrischen und Stärke für seine Pflichterfüllung gegenüber Allah zu erlangen und gute Taten zu tun, ein guter und gehorsamer Knecht Allahs ist und seine Handlung gehört zur Wahrheit. Wer dem Gesang zuhört und weder Gehorsam noch Ungehorsam beabsichtigt, tut etwas Neutrales und Harmloses, das wie im Park spazieren gehen ist, am Fenster stehen und nach draußen sehen, blaue oder grüne Kleidung zu tragen usw."

Beim Gesang sind allerdings einige Einschränkungen zu beachten:

1. Der Gegenstand der Lieder darf nicht den Lehren des Islam zuwiderlaufen. Preist ein Lied z.B den Wein und fordert die Leute zum Trinken auf, ist es verboten, es zu singen oder es anzuhören.

2.Selbst wenn der Gegenstand nicht den islamischen Lehren zuwiderläuft, kann die Art und Weise des Singens ein Lied haram machen. Dies währe .B. der Fall, wenn der Gesang von Bewegungen begleitet wird, die Sexuelles andeuten.

3. Der Islam steht gegen Maßlosigkeit und Übertreibung in allem, selbst im Gottesdienst. Wie könnte er dann Maßlosigkeit der Unterhaltung gutheißen? Zu viel Zeit darf auf derartiges nicht verwendet werden, denn was ist Zeit eigentlich, außer Leben? Man kann nicht bestreiten, dass ein Übermaß an Zeit, die man mit erlaubten Handlungen verbringt, Zeit wegnimmt, die für religiöse Pflichten und gute Taten verwendet werden sollte. Man hat Treffenderweise gesagt: "Es gibt kein Übermaß, außer auf Kosten einer unterlassenen Pflicht"

4. Jeder Einzelne kann sich selbst am besten beurteilen. Wenn jemand durch bestimmten Gesang erregt, zur Sünde verleitet wird, seine tierisches Instinkte geweckt werden und seine Spiritualität betäubt wird, dann muss er das vermeiden und die Tür zu allen Versuchungen verschließen.

5. Es besteht völlige Übereinstimmungen darin, dass Singen haram ist, wenn es in Verbindung mit anderen Handlungen geschieht, die haram sind -z.B. bei einer Trinkgesellschaft, oder verbunden mit Obszönitäten und Sünden. Der Prophet (s) hat vor der schweren Strafe für Leute gewarnt, die in solchen Situationen singen oder dem Gesang zuhören:

"Manche aus meiner umma werden Wein trinken, es aber anders nennen und Musikinstrumenten und Sängerinnenzuhören. Allah wird die Erde sie verschlingen lassen und manche von ihnen in Affen und Schweine verwandeln."

Das bedeutet nicht unbedingt, dass sie körperlich in Affen und Schweine verwandelt werden, sondern vielmehr an Herz und Seele. Sie werden das Herz eines Affen und die Seele eines Schweins in ihrem menschlichen Körper tragen.

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Nachrichten in diesem Thema
Musik - von ExAdmin - 03-04-2003, 10:22
RE: Musik - von atman - 05-08-2008, 11:18
RE: Musik - von wojciech - 13-08-2008, 13:59
RE: Musik - von t.logemann - 13-08-2008, 16:44
RE: Musik - von wojciech - 13-08-2008, 18:19
RE: Musik - von t.logemann - 13-08-2008, 19:26
RE: Musik - von wojciech - 13-08-2008, 21:00
RE: Musik - von Petrus - 14-08-2008, 08:18
RE: Musik - von WiTaimre - 18-08-2008, 20:21
[Kein Betreff] - von Zehra - 03-04-2003, 12:42
[Kein Betreff] - von Shia - 03-04-2003, 21:48
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@Mustafa - von Gast - 08-04-2003, 23:47
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[Kein Betreff] - von Zehra - 09-04-2003, 22:43
[Kein Betreff] - von Mustafa - 11-04-2003, 18:25
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[Kein Betreff] - von jafar - 14-04-2003, 19:50
[Kein Betreff] - von Mustafa - 15-04-2003, 18:11

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