16-11-2007, 17:39
Antwort auf Moskis ernsthafte Nachfrage zu diesem Thema:
Aufrufe zu Gewalt- und Straftaten sind ebenfalls strafbar. Stichwort: Hassprediger, Volksverhetzung,vgl. §130 StGB; § 111 StGB ( "Wer öffentlich...zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§26) bestraft.")
Ich empfehle, folgende kleine Broschüre von der "internationalen Gesellschaft für Menschenrechte ", Frankfurt zu besorgen und zu studieren:
"Bedrohte Freiheit. Der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationalen Rechtsnormen und Verträgen".
Adresse der igfm:
60388 Frankfurt am Main, Borsigallee 9, e-Mail: info@igfm.de; web: http:// www.igfm.de
Gruß, Gardener
Aufrufe zu Gewalt- und Straftaten sind ebenfalls strafbar. Stichwort: Hassprediger, Volksverhetzung,vgl. §130 StGB; § 111 StGB ( "Wer öffentlich...zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§26) bestraft.")
Ich empfehle, folgende kleine Broschüre von der "internationalen Gesellschaft für Menschenrechte ", Frankfurt zu besorgen und zu studieren:
"Bedrohte Freiheit. Der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationalen Rechtsnormen und Verträgen".
Adresse der igfm:
60388 Frankfurt am Main, Borsigallee 9, e-Mail: info@igfm.de; web: http:// www.igfm.de
Gruß, Gardener
