Fuer weniger Interessierte, hier noch mal das Problem, und warum hier keine gleichwertigen Forderungen gestellt werden:
Um die generelle Existenz von etwas zu beweisen, reicht der Nachweis eines einzelnen, zweifelsfrei belegten Beispiels, um diese Forderung zu erfuellen.
Um die generelle Nichtexistenz von etwas zu beweisen, muesste man alle moeglichen bekannten und auch unbekannten Faelle, wie dieses etwas existieren koennte, widerlegen, d.h., die Anzahl der geforderten Nachweise ist unendlich gross. Eine unendliche Zahl von Nachweisen kann man prinzipiell nicht erbringen, also ist die Forderung nach solch einem Nachweis unsinnig. Aus diesem Grund nehmen wir bei nicht belegten Behauptungen zur Existenz von etwas normalerweise die Nichtexistenz als gegeben an, solange nicht der positive Nachweis der Existenz gelungen ist.
Und damit kommen wir zum Kriterium der Falsifizierbarkeit: Behauptungen, die man prinzipiell nicht widerlegen kann, sind irrelevant.
Um die generelle Existenz von etwas zu beweisen, reicht der Nachweis eines einzelnen, zweifelsfrei belegten Beispiels, um diese Forderung zu erfuellen.
Um die generelle Nichtexistenz von etwas zu beweisen, muesste man alle moeglichen bekannten und auch unbekannten Faelle, wie dieses etwas existieren koennte, widerlegen, d.h., die Anzahl der geforderten Nachweise ist unendlich gross. Eine unendliche Zahl von Nachweisen kann man prinzipiell nicht erbringen, also ist die Forderung nach solch einem Nachweis unsinnig. Aus diesem Grund nehmen wir bei nicht belegten Behauptungen zur Existenz von etwas normalerweise die Nichtexistenz als gegeben an, solange nicht der positive Nachweis der Existenz gelungen ist.
Und damit kommen wir zum Kriterium der Falsifizierbarkeit: Behauptungen, die man prinzipiell nicht widerlegen kann, sind irrelevant.

