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Wieso dürfen Muslime nicht so leben, wie sie wollen?
#57
aAHMADh schrieb:Der Scheidungsvorgnag durch den Mann dauert mindetens 3 Monate! Also nix mit einfach mal rauswerfen!
Bei jedem Scheidungskrieg bei uns muß auch jeder sein Privatleben ausbreiten. Was ist also das Problem?
Deine Sichtweise bezüglich der Privilegien kann ich nicht nahvollziehen.

Nix einfach rauswerfen?

Der Obermufti von Dubai, Ahmed el-Haddad, hat in einer Fatwa festgelegt, dass Männer sich von ihren Frauen scheiden lassen können, wenn sie der Frau per SMS drei Mal die Scheidungsformel "talaq" (siehe Koran 2:229) zusenden. Einfacher geht's nun wirklich nicht.

(Lass mich raten: der Obermufti von Dubai ist eine irrelevante Einzelperson, die keine Ahnung vom Islam hat)

Frauen ist die Scheidung per "talaq"-Regelung übrigens nicht möglich, womit wir wieder bei der unterschiedlichen Behandlung der Geschlechter wären.

Die Drei-Monats-Regel gilt für eine von beiden Seiten erfolgte einvernehmliche Scheidung.

Warum wird eine Frau gezwungen, eine Ehe mit einem anderen Mann einzugehen (und sich von ihm scheiden zu lassen), nur damit eine Wiederverheiratung mit ihrem ersten Mann möglich wird? Was soll so ein "Parken der Frau in einer Zwischenehe"?


Nehmen wir die islamische Scheidung doch mal genauer unter die Lupe - was bisher gesagt wurde, ist doch alles ein mehr theoretischer Ansatz.

Fallbeispiel 1:
Nach 10 Jahren lässt sich ein Mann von seiner Frau scheiden. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen (9, 7 und 5 Jahre alt). Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder - der Mann oder die Frau?
Wenn die Frau es bekommt, was geschieht mit den Kindern, wenn die Frau neu heiratet? Sind sie automatisch vom neuen Ehemann adoptiert? Müssen sie durch ein Verfahren adoptiert werden? Führen die Kinder dann einen neuen Namen?
Wenn der Mann das Sorgerecht bekommt, welchen Kontakt darf die Mutter zu ihren Kindern haben? Gibt es eine Besuchsregelung? Dürfen die Kinder bei ihrer Mutter nächtigen? Was ist mit Übernachtung, wenn die Mutter neu geheiratet hat?

Fallbeispiel 2:
Bei der Eheschließung bringt die Frau eine "Morgengabe" von 10.000 LCU (Local Currency Unit - die lokale Währung im Lande) mit. Nach 10 Jahren lässt sich der Mann scheiden. Die Frau bekommt jetzt ihre "Morgengabe" zurück. Welchen Wert muss der Mann ihr zahlen? Den nominalen Wert, der bei der Eheschließung vorlag, oder den umgerechneten Zeitwert bei der Scheidung? In nicht wenigen islamischen Ländern gibt es eine galoppierende Inflation. So ist die "Morgengabe" nach 10 Jahren nur noch einen Bruchteil wert.

Fallbeispiel 3:
Bei der Eheschließung bringt die Frau eine "Morgengabe" von 10.000 LCU (Local Currency Unit - die lokale Währung im Lande) mit. Der Mann nutzt das Geld, um damit ein Geschäft zu eröfffnen. Das Geschäft floriert. Der Mann eröffnet nach ein paar Jahren ein zweites Geschäft und schließlich ein drittes Geschäft. Dann lässt er sich von seiner Frau scheiden. Abgesehen von dem unter Fallbeispiel 2 genannten Wertverfall der "Morgengabe", bekommt die Ehefrau einen Anteil aus dem wirtschaftlichen Erfolg (Stichwort: Zugewinngemeinschaft)? Denn ohne ihr Geld wäre der geschäftliche Erfolg ihres Mannes unmöglich gewesen. Oder zahlt der Mann ihr die "Morgengabe" und reibt sich die Hände, weil er so eine kostenlose Finanzspritze erhalten hat?

Fallbeispiel 4:
Bei der Eheschließung bringt die Frau als "Morgengabe" statt Bargeld Grundbesitz mit in die Ehe: ein Grundstück und ein Wohnhaus mit angeschlossenser Werkstatt. Der Ehemann macht aus der Werkstatt ein gut laufendes Geschäft. Nun lässt er sich von seiner Frau scheiden. Er muss die "Morgengabe" zurückgeben - also Grundstück, Haus und Werkstatt. Und damit sein florierendes Geschäft. Wie macht er das? Muss er ausziehen und die Werkstatt aufgeben? Bekommt er Geld von seiner geschiedenen Frau? Oder schmeißt er seine Frau raus, reißt sich Grundstück, Haus und Werkstatt unter den Nagel?

Fallbeispiel 5:
Im Islam sind Ehen auf Zeit möglich (Mut'a) - Ehen, die nur für die Dauer von Wochen, Tagen oder Stunden geschlossen werden. Solche Ehen gibt es vor allem bei den Schiiten (sind ja auch Muslime), aber auch im sunnitischen Ägypten. Welchen rechtlichen Stellenwert haben diese Ehen? Was geschieht, wenn aus so einer zeitlich begrenzten Ehe ein Kind hervorgeht (Stichwort: unverheiratet Gebärende)?


Wie sehen die Antworten dazu im Islam als beste aller Gesellschaftsformen aus?

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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RE: Wieso dürfen Muslime nicht so leben, wie sie wollen? - von Moski - 06-07-2007, 12:11

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