Papst Leo XIV. ist ein hochgebildeter Mann und er erwarb laut Wikipedia sogar Grundkenntnisse in einer der Quechua-Sprachen, und er promovierte mit einer kirchenrechtlichen Dissertation
Wenn Du willst, Farius kannst Du ihm ja eine Anfrage per Mail schicken, mit der Bitte um persönliche Beantwortung, du kannst ja schreiben, dass das mit der Rückwirkung der Unfehlbarkeit eine bedeutende kirchenrechtliche Frage ist, wo die Rechtsmeinung der Obersten Instanz von Interesse ist
Der Vatican hat ja eine eigene E-Mail-Adresse
In welcher Sprache solltest Du schreiben?
"Prevost besuchte bis zu seinem Highschool-Abschluss im Jahre 1973 ein katholisches High-School-Seminar, The Saint Augustine Seminary, in Michigan und studierte an der Villanova University in Villanova bei Philadelphia zunächst Mathematik und Philosophie.
( . . . )
Prevost beherrscht die Sprachen Englisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch und liest Deutsch und Latein, die Lingua franca der römisch-katholischen Kirche. Auch eine „normale Unterhaltung“ auf Deutsch sei mit ihm möglich"
Leo XIV. - Wikipedia
Es wäre am sinnvollsten, auf Englisch zu schreiben. Und Du solltest in dieser anspruchsvollen Rechtsfrage einen Gerichtsdolmetscher für Englisch beiziehen, der Deine Frage formuliert
Wirklich eine interessante Fragestellung von Dir !
Wenn Du willst, Farius kannst Du ihm ja eine Anfrage per Mail schicken, mit der Bitte um persönliche Beantwortung, du kannst ja schreiben, dass das mit der Rückwirkung der Unfehlbarkeit eine bedeutende kirchenrechtliche Frage ist, wo die Rechtsmeinung der Obersten Instanz von Interesse ist
Der Vatican hat ja eine eigene E-Mail-Adresse
In welcher Sprache solltest Du schreiben?
"Prevost besuchte bis zu seinem Highschool-Abschluss im Jahre 1973 ein katholisches High-School-Seminar, The Saint Augustine Seminary, in Michigan und studierte an der Villanova University in Villanova bei Philadelphia zunächst Mathematik und Philosophie.
( . . . )
Prevost beherrscht die Sprachen Englisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch und liest Deutsch und Latein, die Lingua franca der römisch-katholischen Kirche. Auch eine „normale Unterhaltung“ auf Deutsch sei mit ihm möglich"
Leo XIV. - Wikipedia
Es wäre am sinnvollsten, auf Englisch zu schreiben. Und Du solltest in dieser anspruchsvollen Rechtsfrage einen Gerichtsdolmetscher für Englisch beiziehen, der Deine Frage formuliert
Wirklich eine interessante Fragestellung von Dir !

