Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angriff auf das Beichtgeheimnis im Bundesstaat Washington
#18
(19-06-2025, 23:19)Geobacter schrieb: Die ärztliche Schweigepflicht kann bei Straftaten unter Umständen gebrochen werden, ohne dass eine Strafe droht. Dies kann der Fall sein, wenn dies eine weitere Tat oder eine konkrete Gefahr verhindern würde.

Was du nicht sagst . . . das hätten wir nicht gewusst . . . Icon_cheesygrin

Ich wiederhole meinen vorigen Einwand:
(19-06-2025, 23:04)Sinai schrieb: Erstens unterliegen Therapeuten (insbesondere Psychotherapeuten) und Pflegepersonal (insbesondere psychiatrisches Krankenpflegepersonal) der ärztlichen Schweigepflicht und zweitens wird das private Krankenhaus keine Freude mit dem Bediensteten haben, wenn er bei der Polizei zu plaudern beginnt und der Ruf der Verschwiegenheit des Krankenhauses dadurch in Frage gestellt wird, was seine Karriere gefährden kann, und drittens besteht da bei Patienten aus dem Milieu der Milliardäre immer die Gefahr und der Reiz durch Bestechung ("zehn Millionen Dollar wenn du schweigst")

Das Schweigen liegt nicht immer nur an der ärztlichen Schweigepflicht, siehe zweitens und drittens Icon_cheesygrin
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Angriff auf das Beichtgeheimnis im Bundesstaat Washington - von Sinai - 19-06-2025, 23:25

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: