15-06-2025, 20:05
@ nobody:
Der Richter, der den Afghanen in#1 mittlerweile in Sicherungsverwahrung genommen hat, hat das Urteil auch in meinem Namen gesprochen. Das wollte ich wohl mit "wir" sind uns einig ausdrücken.
Das reine "für verrückt halten" ist Teil der Anamnese. Das führt nicht zwangsläufig zu einer Diagnose.
Was zählt, ist das der Diagnostizierende eine medizinische Qualifikation dafür besitzt.
@sinai: was genau ist an: Jeder Mensch hat ein Recht auf Heilung unklar?
Der Richter, der den Afghanen in#1 mittlerweile in Sicherungsverwahrung genommen hat, hat das Urteil auch in meinem Namen gesprochen. Das wollte ich wohl mit "wir" sind uns einig ausdrücken.
Das reine "für verrückt halten" ist Teil der Anamnese. Das führt nicht zwangsläufig zu einer Diagnose.
Was zählt, ist das der Diagnostizierende eine medizinische Qualifikation dafür besitzt.
Zitat:Man sollte sich anschauen wer einen Täter um den Verstand gebracht hat und dann haften lassen.so ganz ausschliessen kann man nicht, das z.B. eine deutsche Granate in Afghanistan zu der psychischen Verletzung des Afghanen geführt oder beigetragen hat.
@sinai: was genau ist an: Jeder Mensch hat ein Recht auf Heilung unklar?