03-07-2007, 15:58
Hallo Nomika!
Die Frage ist eher, was ein solches System implementiert werden sollte:
Bedingt möglich war es z.B. unter Muhammad(sa), auch wenn viele Kritiker dies verneinen wollen, sowei unter Ab al Malik angestebt, der leider zu früh verstarb um alles umzusezuen, des weiteren sind mir Ansätze bekannt unter dem Kalifen Fatih im osman. Reich.
Alles in allem ist es außer unter Muhammad(sa) und da auch nur in der Frühzeit selten gelungen, aber es urde und wird angestrebt.
Zeugenschaft:
Das mit den zwei Frauen ist nur in dem Falle einer geplanten Zeugschaft der Fall, wobei vor Gericht auch nur eine Frau angehöt wird. Die zweite ist lediglich dabei um Fehler zu korrigieren, so welche bestehen sollten. Es geht also wie gesagt gar nicht um die Zeugenaussage vor Gericht, sondern um die geplante Zeugschaft bei einer finanziellen Transaktion.
Steht auch in dem Link.
Link hab ich dazu keinen, aber ein Buch.
Wenn man heiratet, dann kriegt die Frau eine Mrgengabe. Deren höhe wird ausgehandelt. Sie dient der Absicherung der Frau, sollte der Mann auf die Idee kommen sich scheiden zu lassen. Diese Morgangabe darf die Frau in jedem Falle behalten, es sei denn sie selber strebt die Scheidung aus "illegalen" Gründen. Das sind Gründe, die eine Scheidung nicht rechtfertigen. Sind die Gründ ejedoch "legal", dann darf sie auch das Geld behalten. Daher muß immer geprüft werden, was der Grund der Scheidung ist.
Beim Mann spielt der Grund keine Rolle, da er in jedem Fall das Geld los ist, wenn er sich scheiden läßt. Egal ob begründet oder nicht.
Mfg,
Ahmad
Die Frage ist eher, was ein solches System implementiert werden sollte:
Bedingt möglich war es z.B. unter Muhammad(sa), auch wenn viele Kritiker dies verneinen wollen, sowei unter Ab al Malik angestebt, der leider zu früh verstarb um alles umzusezuen, des weiteren sind mir Ansätze bekannt unter dem Kalifen Fatih im osman. Reich.
Alles in allem ist es außer unter Muhammad(sa) und da auch nur in der Frühzeit selten gelungen, aber es urde und wird angestrebt.
Zeugenschaft:
Das mit den zwei Frauen ist nur in dem Falle einer geplanten Zeugschaft der Fall, wobei vor Gericht auch nur eine Frau angehöt wird. Die zweite ist lediglich dabei um Fehler zu korrigieren, so welche bestehen sollten. Es geht also wie gesagt gar nicht um die Zeugenaussage vor Gericht, sondern um die geplante Zeugschaft bei einer finanziellen Transaktion.
Steht auch in dem Link.
Link hab ich dazu keinen, aber ein Buch.
Wenn man heiratet, dann kriegt die Frau eine Mrgengabe. Deren höhe wird ausgehandelt. Sie dient der Absicherung der Frau, sollte der Mann auf die Idee kommen sich scheiden zu lassen. Diese Morgangabe darf die Frau in jedem Falle behalten, es sei denn sie selber strebt die Scheidung aus "illegalen" Gründen. Das sind Gründe, die eine Scheidung nicht rechtfertigen. Sind die Gründ ejedoch "legal", dann darf sie auch das Geld behalten. Daher muß immer geprüft werden, was der Grund der Scheidung ist.
Beim Mann spielt der Grund keine Rolle, da er in jedem Fall das Geld los ist, wenn er sich scheiden läßt. Egal ob begründet oder nicht.
Mfg,
Ahmad


