01-07-2007, 14:52
aAHMADh schrieb:Hallo Nomika!Was ist dann mit Töchtern und Söhnen, die in einen islamischen Staat hineingeboren werden und eine andere Lebensweise als die islamische leben wollen?
Und niemand muß in einem islamischen Staat leben, wenn er das nicht will! Es ist ja icht so, daß die Menschen dazu gezwungen werden!
Und natürlich kann ich vorraussetzen, daß eine Muslima auch mit dem Islam konform geht!
Müssen die dann den Staat verlassen, um so leben zu können, wie sie wollen? Wo sollen sie den hin?
aAHMADh schrieb:Außerden ist die Frage danach, was denn für vorstellungen absolut unangebracht! Als ob unser Staat hier danach fragen würde, welche Vorstellungen meine Frau oder ich haben! Hier muß so gut wie jeder arbeiten gehen!
Wenn Deine Frau und Du die Vorstellung habt, dass sie es ist, die den Haushalt führt und Du der bist, der arbeiten geht, dann redet euch der hiesige Staat nicht drein.
Ihr könnt das handhaben, wie ihr wollt.
Dass Frauen meistens arbeiten gehen müssen, weil das Einkommen des Mannes nicht für die Familie ausreicht, ist eine andere Geschichte.
Das Grossziehen von Kindern sollte meiner Meinung nach als gleichwertige Arbeit auch bezahlt werden.
(ich bin überhaupt für ein fixes "Grundeinkommen" für jeden Menschen).
aAHMADh schrieb:Und das es unlogisch sein soll mußt Du erst mal erklären!
Ok. Ich versuch's:
Eine Frau, die einen Haushalt führt, muss gut und verantwortungsvoll mit ihrem Haushaltsgeld wirtschaften. Täte sie das nicht (z.B. würde immer nur in teuren Spezialiätengeschäften und Designerläden für die Familie einkaufen), würde die ganze Familie darunter leiden, weil ja schliesslich in der Hälfte des Monats kein Geld mehr da wäre. (ausser es ist Geld im Überfluss vorhanden - und meistens ist das nicht der Fall)
Jeder Einkauf in einem Supermarkt ist eine wirtschaftliche Interaktion.
aAHMADh schrieb:Es geht dabei nicht um unterhaltszahlungen, da sowieso die Frau versorgt wird. Beim Heiratsschwindel geht es um die Orgengabe.Alles klar!
Nur frage ich mich, wie ein Gericht bei einer Scheidung darüber urteilen kann, ob die Frau danach vor hat, Heiratsschwindel zu begehen.
Man kann doch einen Tatbestand erst beurteilen, wenn er bereits vorliegt und nicht, wenn allein die Möglichkeit besteht.
mfg nomika

