16-05-2025, 10:06
(15-05-2025, 19:34)Sinai schrieb:(15-05-2025, 13:47)petronius schrieb:(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft
auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer
Verrenn dich nicht noch tiefer in deine durch Unwissen zustande gekommenen Irrtümer !
Waldeigentümer haben Eigentümerrechte - die Ausübung des Eigentumsrechts ist eine Handlung der Privatwirtschaftsverwaltung
du sollst doch nicht lügen!
Forstbeamte und Jagdaufseher sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und haben ähnlich der Polizei besondere Ermächtigungsgrundlagen (u.a. in der StPO)
*https://www.finanzfrage.net/g/frage/haben-jaeger-bzw-foerster-polizeiliche-befugnisse
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)