15-05-2025, 19:34
(15-05-2025, 13:47)petronius schrieb:(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft
auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer
Verrenn dich nicht noch tiefer in deine durch Unwissen zustande gekommenen Irrtümer !
Waldeigentümer haben Eigentümerrechte - die Ausübung des Eigentumsrechts ist eine Handlung der Privatwirtschaftsverwaltung