15-05-2025, 13:39
(15-05-2025, 11:54)exkath schrieb:(15-05-2025, 11:36)petronius schrieb: die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das.
....
ob die kirchen sie als "kirchenbeamte" bezeichnen und besolden, ist dafür unerheblich
Da irrt der Schreiber
Zitat:KirchenbeamteQ.:ht*tps://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeamte
Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar.
Die Frage ist alledings, was für hoheitliche Aufgaben diese Beamten wahrnehmen sollen.
ich irre eben nicht, weil du selbst ja sagst "Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar"
und bei der "rentendebatte" geht es ja darum, staatsbeamte in die rentenversicherung zu übernehmen, also sie auch rentenbeiträge einzahlen zu lassen
ein etwaiger verzicht der kirchen auf "kirchenbeamte" ist nicht einem solchen generellen "Ende der Verbeamtung" gleichzusetzen. zumindest also ist die von sinai zitierte überschrift mißverständlich bis irreführend, denn die kirchen sind für ein solches eben gar nicht zuständig
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)