(15-05-2025, 11:36)petronius schrieb: die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das.
....
ob die kirchen sie als "kirchenbeamte" bezeichnen und besolden, ist dafür unerheblich
Da irrt der Schreiber
Zitat:KirchenbeamteQ.:ht*tps://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeamte
Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar.
Die Frage ist alledings, was für hoheitliche Aufgaben diese Beamten wahrnehmen sollen.
Wenn Fundamentalisten ein Problem sind, dann ist das Fundament ein Problem. Irgendein Weiser