(10-05-2025, 19:26)Geobacter schrieb: Was ein Weihbischof ist, was seine Kompetenzen sind .....usw. usf. - kann man so einfach wie schnell, selber im Internet nachschlagen. wikipedia.org/wiki/Weihbischof
Dort steht eine ganze Flut geschrieben, z.B.:
"Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar. Häufig werden Weihbischöfe jedoch vom Diözesanbischof auch zu Bischofsvikaren mit umschriebenem Aufgabenbereich ernannt; gelegentlich werden sie auch in das Amt des Generalvikars berufen. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der Ernennung eines Weihbischofs zur Kontrolle eines Bischofs, der nicht einfach seines Amtes enthoben werden kann. Im Kanon 403, Paragraf 2 steht dazu: „Bei Vorliegen schwerwiegenderer Umstände, auch persönlicher Art, kann dem Diözesanbischof ein Auxiliarbischof gegeben werden, der mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist.“"
Weihbischof - Wikipedia
Na super "einfach wie schnell"

Man schaut was ein Weihbischof ist, und kommt gleich zu 4 anderen Titeln: Generalvikar, Diözesanbischof, Bischofsvikar, Auxiliarbischof
Und wenn man sich diese Titel ansieht, wird man wieder zu etlichen anderen Titeln weitergeleitet . . .