(14-04-2025, 08:57)Ulan schrieb: . . . wenn dann geheiratet wird und Kinder in die Welt kommen, verlassen zwei von drei Kindern wiederum die Zeugen. Mit diesen duerfen die Eltern nicht mehr reden. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Welcher Art sind diese Strafen? Und werden sie nur angedroht oder werden sie auch tatsächlich vollzogen?
Ist schwer vorstellbar, dass Eltern mit ihren Kindern nicht mehr reden
Vielleicht waren da drei fanatische Ehepaare in Norwegen, die mit ihren ausgetretenen Kindern nicht mehr redeten und diese garstigen Präzedenzfälle wurden dann als Anlaßfälle herangezogen
Es wäre interessant, das objektiv nachzulesen - aber Berichte von Ausgetretenen sind wohl wenig objektiv und enthalten wahrscheinlich feindselige Übertreibungen
Ein Kontaktverbot wäre nicht nur gegenüber den Kindern grausam, sondern ebenso zu den Eltern !
Denn sie wissen, daß auch sie einmal alt werden, und wären dann im Alter einsam
Vielleicht reden die Eltern mit ihren ausgetretenen erwachsenen "Kindern" dann ein paar Wochen nicht, aber dann kehrt sicher wieder der Alltag ein.
In keiner Religionsgemeinschaft der Welt halten sich die Mitglieder an alle Regeln. Viele Evangelische lesen seltener als einmal pro Monat im Evangelium, Katholiken essen Fleisch in der Fastenwoche und erst recht in der Fastenzeit (außer Karfreitag natürlich), 95 % der Katholiken haben Sex vor der Ehe, besuchen nicht den Sonntagsgottesdienst, gehen nicht mehr zur Beichte, verwenden bei Klassenarbeiten Spickzettel, . . .
Wir haben auch falsche Vorstellungen von den Calvinisten, die schuften ja auch nicht so fleissig wie Max Weber es 1904 sah
Marxisten gehen auf die Jagd auf Enten und Hirsche (von Trotzki über Honecker bis zum bekannten Österreicher Dornauer) und lesen bisweilen gerne die Indianische Tierastrologie
Zeugen Jehovas befürworten heute meines Wissens in Österreich (wo ja noch die Wehrpflicht besteht) den Zivildienst, den sie 1996 noch verurteilten, denn sie sahen den Zivildienst als indirekte Unterstützung des militärischen Systems, da er eine Alternative zum Wehrdienst darstellt (und damit Personal aus dem Rettungswesen etc fürs Militär freistellt) und somit eine positive Auswirkung auf das staatliche Verteidigungswesen hat.
1996 gab es eine Neuausrichtung der internationalen Führung der Zeugen Jehovas, die sich auf Österreich durchschlug. Heute kann ein 18-jähriger Zeuge Jehovas problemlos zum Zivildienst gehen und wird von seinen Glaubensbrüdern und Glaubensschwestern nicht angefeindet. Paradigmenwechsel überall! In den Wein ist Wasser gekommen

