20-06-2007, 21:37
Nichtmuslime können durchaus an der Regierung teilnehmen. Nur das Kalifenamt nicht.
Deine Angaben bezüglich der Praxis (sicherlich war da nicht alles gut) solltest Du lieber mal mit Literatur von B. Lewis abgleichen. Ganz so einfach war es dann nämlich doch wieder nicht.
Punkt 1 ist falsch, da der Christ sich nicht alleine auf seinem rechtlichen Gebiet befindet. Er fällt automatisch unter das islamische Strafrecht, wenn er etwas tut, was eine muslimische Person tangiert.
Punkt 2 ebenfalls.
Punkt 3 wäre zu prüfen, wie sich seine Apostasie ausgestaltet. Sollte dies niergends niedergelegt sein, dann geht das natürlich nicht.
Primär wäre ein christliches Gericht für ihn zuständig, wenngleich er oder die Christen sich auch an ein islamisches gericht wenden können, wenn sie möchten.
Zudem müßten Atheisten ebenfalls eine Gemeinschaft mit einem Gesetzeskorpus bilden.
Punkt 4: Ja
Zum letzten Punkt: Schon seltsam, daß Du es so herum plötzlich ganz einfach verstehst!
Deine Angaben bezüglich der Praxis (sicherlich war da nicht alles gut) solltest Du lieber mal mit Literatur von B. Lewis abgleichen. Ganz so einfach war es dann nämlich doch wieder nicht.
Punkt 1 ist falsch, da der Christ sich nicht alleine auf seinem rechtlichen Gebiet befindet. Er fällt automatisch unter das islamische Strafrecht, wenn er etwas tut, was eine muslimische Person tangiert.
Punkt 2 ebenfalls.
Punkt 3 wäre zu prüfen, wie sich seine Apostasie ausgestaltet. Sollte dies niergends niedergelegt sein, dann geht das natürlich nicht.
Primär wäre ein christliches Gericht für ihn zuständig, wenngleich er oder die Christen sich auch an ein islamisches gericht wenden können, wenn sie möchten.
Zudem müßten Atheisten ebenfalls eine Gemeinschaft mit einem Gesetzeskorpus bilden.
Punkt 4: Ja
Zum letzten Punkt: Schon seltsam, daß Du es so herum plötzlich ganz einfach verstehst!


