20-06-2007, 20:57
aAHMADh schrieb:Zitat:Also ist ein islamisches Land ein Land mit zwei Bevölkerungsgruppen (Muslime/Nichtmuslime) oder gar mehreren Bevölkerungsgruppen (Muslime/Schriftbesitzer/Ungläubige), mit mindestens 2 Regierungen, 2 Außenministern und 2 Armeen?
Oder wie stellst du dir das vor?
Ja, im Prinzip ist das so, jedoch obliegt den Menschen die innere Verwaltung unter der Obhut des Islam, d.B. keine Armee, keine Außenminister. Es ghet nur um die iegnen internen Angelegenheiten.
NUR!
Aber ich habe den Dhimmistatus nicht verstanden. :eh:
Alles klar :icon_rolleyes:
Die Nichtmuslime sind also von der Regierung ausgeschlossen.
Wenn Muslime z.B. mit anderen (nicht selten auch Muslimen) einen Krieg anfangen, dann können Nichtmuslime nichts dagegen tun.
Nennt man Diktatur.
Zitat:In der Praxis hat man sogar extra Viertel eingerichtet, in denen Christen mit Alkohol handeln dürfen.
Und die Christen mussten sich äußerlich von den Muslimen unterscheiden. Eine christlicher Mann durfte keine muslimische Frau heiraten. Ehen zwischen Heiden und Muslimen waren unmöglich.
In der Praxis war der Handel mit Alkohol in den Ghettos dann vorbei, wenn er einen schlechten Einfluß auf die Muslime hatte. Sprich: Wenn sich Muslime mit Alkohol haben vollaufen lassen.
Wann immer der Islam davon bedroht war, für die Menschen an Attraktivität zu verlieren, bzw. andere Lebensformen für die Menschen attraktiver wurden, wurden die Rechte der Nichtmuslime stark beschnitten.
Noch ein paar Fragen an den Dhimmitudekenner:
Ein Christ und eine Muslimin haben Geschlechtsverkehr. Der Kadi verurteilt die Frau zum Auspeitschen. Der Mann wird garnicht vor Gericht gestellt, denn er kann nur durch ein christliches Gericht verurteilt werden. Doch da Unzucht nach christlichem Recht nur durch Gott geahndet werden darf ist sie auf Erden straffrei. Es wird gegen den Christen also keine Anklage erhoben, da nicht strafbar.
Richtig?
Ein Christ überfällt eine muslimische Bank. Als Christ kann man ihn aber nicht vor ein islamisches Gericht bringen. Also wird er vom christlichen Gericht zu einer Freiheitsstrafe in einem Christengefängnis verurteilt.
Richtig?
Ein Muslim begeht einen schweren Diebstahl bei einem Christen. Während des Prozesses erklärt er, dass er den Islam verlassen hat und Atheist geworden ist. Ist für ihn überhaupt noch ein islamisches Gericht zuständig?
Wenn nein – welches Gericht wäre denn für ihn zuständig?
In einem muslimischen Staat gibt es Buddhisten, Christen, Juden, Atheisten, Agnostiker, Zaratustrier, Hindus, Taoisten, Shintoisten und Konfutianer. Also gibt es 11 verschiedene Rechtssysteme.
Richtig?
Zitat:Zitat:Eben doch.
Jeder Mensch, egal welcher Religion er angehört hat ein Recht auf die UM.
Jeder Mensch hat ein Recht auf das Gesetz, daß er will. Aber Du kannst nicht entscheiden, was andere wollen. Darum geht es
Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Zitat (langsam lesen):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf das Gesetz, daß er will.“
Eben. Wenn ein Muslim sich nicht foltern und töten lassen will, dann muss er das nicht.
Wenn ein Muslim sagt, ich begebe mich unter den Schutz der UM, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
Um es mit deinen Worten zu sagen:
„Du kannst nicht entscheiden, was andere wollen. Darum geht es.“
Gruß
Lhiannon
