17-06-2007, 20:49
Hallo!
Lies Dir mal Deine Kritik an den IM durch. Dann hast Deine ANtwort!
Du hast weder mich verstanden, noch das islamische Recht an sich, noch den Dhimi-Status!
Da erübrigt sich jede weitere Diskussion!
Mfg,
Ahmad
Zitat:Dürfen sie doch.
Natürlich unter Berücksichtigung der Universellen Menschenrechte.
Lies Dir mal Deine Kritik an den IM durch. Dann hast Deine ANtwort!
Zitat:Stell dir vor, ein Prophet Dammahum erscheint auf der Welt und fordert von seinen Gläubigen, dass sie Muslimen einen Sonderstatus einräumen. Immerhin haben Muslime unter den Milsumen (so heißen die Anhänger des Dammahum) diesen Sonderstatus. Christen und Juden müssen Milsume werden oder sie werden getötet.
Muslime dürfen im milsumischen Staat nicht mehr an Ramadan fasten. Wer gegen dieses Gesetz des Dammahum verstößt, den peitscht man aus.
Bei Widerholung wird er lebenslang eingesperrt.
Nach deiner Lesart müssten die Muslime die Gesetze des Propheten Dammahum anerkennen.
Denn seine Gläubigen üben schließlich nur ihre Religion aus.
Da ist es persönliches Pech, dass die Muslime unter den Anhängern des Dammahum eben nur einen Immihd-Status haben und ihre persönliche und religiöse Freiheit eben eingeschränkt wird.
Du hast weder mich verstanden, noch das islamische Recht an sich, noch den Dhimi-Status!
Da erübrigt sich jede weitere Diskussion!
Mfg,
Ahmad


