21-02-2025, 17:39
(21-02-2025, 16:09)Sinai schrieb: Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
Es ist schlicht dadurch begruendbar, dass das Gesetz sehr knapp formuliert wurde, wie in dem von Dir genannten Artikel steht. Wenn das Gesetz schlicht die Heirat zwischen Geschwistern verbietet, ohne das weiter zu spezifizieren, sind Adoptivgeschwister davon auch betroffen.