13-06-2007, 16:06
Quellen in der Literatur:
Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte. (Taschenbuch)
von Bassam Tibi (Autor)
Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte der Frau im Islam (Gebundene Ausgabe)
von Christine Schirrmacher (Autor), Ursula Spuler-Stegemann (Autor)
Christen unterm Halbmond (Broschiert)
von Adel Th. Khoury (Autor)
Tafsirsammlung von SKD-Bavaria
Quelltexte des Koran:
9:29
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen - von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten.
Dies ist der Dhimmi-Vers. Er verlangt, dass die Dhimmi (Schriftbesitzer=Juden, Christen und manchmal auch Zaratustrier) erniedrigt werden müssen. Lassen sich die Dhimmi nicht erniedrigen und eine Sondersteuer (Tribut) auferlegen, so müssen sie bekämpft werden
Sure 5, Vers 38 (42): „Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist mächtig und weise.“
Diese Strafe ist entwürdigend und unvereinbar mit den Universellen Menschenrechten
Sure 4, Vers 15: „Und wer von euern Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.“
Die Frauenkammer
Eine entwürdigende völlig unverhältnismäßige Strafe.
Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..."
Sure 4, Vers 89: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer.“
Sure 8, Vers 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“
Es ist hier erlaubt, Menschen zu erschlagen, nur weil diese keine Muslime sind. Hier wird der Islam höher bewertet als ein Menschenleben.
2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.
In diesem Vers unterscheidet das islamische Strafrecht in Sachen Mord ganz klar zwischen Freien und Sklaven, Männern und Frauen und erlaubt die Blutrache, wenn es sie auch nicht gutheißt.
Völlig unberücksichtigt wird hier die gerechte Vorgehensweise:
Den Täter zu bestrafen. Unabhängig davon ob die Frau einen Mann, oder der Mann eine Frau ermordet hat (von Sklaven mal ganz abgesehen).
Koran 4/24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt (d.h. Sklavinnen)
.
Koran 16/75. Allah gibt (euch) das Gleichnis an die Hand von einem Sklaven, einem Leibeigenen, dieweil er über nichts Gewalt hat; und von einem (Freien), den Wir Selbst reichlich versorgt haben, und er spendet davon im verborgenen und öffentlich. Sind diese gleich? Preis sei Allah! Doch die meisten von ihnen wissen es nicht.
O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekanntgegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so daß sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [33:50]
Die Sklavenverse:
Hier wird die Sklaverei erlaubt. Vor allem werden hier den muslimischen Männern sexuelle Rechte an Sklavinnen (auch schon verheirateten) eingeräumt.
Man muss sich vor Augen führen, dass die Sklavinnen Kriegsgefangene sind, deren Kinder versklavt, deren Männer getötet und deren Habe von den Muslimen geraubt wurde.
Sure 5, Vers 33: "Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten." (Übers. Rudi Paret)
Hier wird der Umgang mit Straftätern, Terroristen und Kriegsgegenern verdeutlicht.
Mit Menschenrechten hat das nichts mehr zu tun.
Ich will auch auf schöne, hoffnungsvolle Verse des Koran verweisen, mit der Bitte, dass Muslime sich diese Verse zu Herzen nehmen.
Sure 16, Vers 126:
[/size]nach Paret:
Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für euch (wörtl. die, die geduldig sind).
Vielleicht wird Allah Zuneigung setzen zwischen euch und denen unter ihnen, mit denen ihr in Feindschaft lebt; denn Allah ist Allmächtig und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [60:7]
Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. [60:8]
Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte. (Taschenbuch)
von Bassam Tibi (Autor)
Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte der Frau im Islam (Gebundene Ausgabe)
von Christine Schirrmacher (Autor), Ursula Spuler-Stegemann (Autor)
Christen unterm Halbmond (Broschiert)
von Adel Th. Khoury (Autor)
Tafsirsammlung von SKD-Bavaria
Quelltexte des Koran:
9:29
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen - von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten.
Dies ist der Dhimmi-Vers. Er verlangt, dass die Dhimmi (Schriftbesitzer=Juden, Christen und manchmal auch Zaratustrier) erniedrigt werden müssen. Lassen sich die Dhimmi nicht erniedrigen und eine Sondersteuer (Tribut) auferlegen, so müssen sie bekämpft werden
Sure 5, Vers 38 (42): „Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist mächtig und weise.“
Diese Strafe ist entwürdigend und unvereinbar mit den Universellen Menschenrechten
Sure 4, Vers 15: „Und wer von euern Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.“
Die Frauenkammer
Eine entwürdigende völlig unverhältnismäßige Strafe.
Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..."
Sure 4, Vers 89: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer.“
Sure 8, Vers 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“
Es ist hier erlaubt, Menschen zu erschlagen, nur weil diese keine Muslime sind. Hier wird der Islam höher bewertet als ein Menschenleben.
2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.
In diesem Vers unterscheidet das islamische Strafrecht in Sachen Mord ganz klar zwischen Freien und Sklaven, Männern und Frauen und erlaubt die Blutrache, wenn es sie auch nicht gutheißt.
Völlig unberücksichtigt wird hier die gerechte Vorgehensweise:
Den Täter zu bestrafen. Unabhängig davon ob die Frau einen Mann, oder der Mann eine Frau ermordet hat (von Sklaven mal ganz abgesehen).
Koran 4/24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt (d.h. Sklavinnen)
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Koran 16/75. Allah gibt (euch) das Gleichnis an die Hand von einem Sklaven, einem Leibeigenen, dieweil er über nichts Gewalt hat; und von einem (Freien), den Wir Selbst reichlich versorgt haben, und er spendet davon im verborgenen und öffentlich. Sind diese gleich? Preis sei Allah! Doch die meisten von ihnen wissen es nicht.
O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekanntgegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so daß sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [33:50]
Die Sklavenverse:
Hier wird die Sklaverei erlaubt. Vor allem werden hier den muslimischen Männern sexuelle Rechte an Sklavinnen (auch schon verheirateten) eingeräumt.
Man muss sich vor Augen führen, dass die Sklavinnen Kriegsgefangene sind, deren Kinder versklavt, deren Männer getötet und deren Habe von den Muslimen geraubt wurde.
Sure 5, Vers 33: "Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten." (Übers. Rudi Paret)
Hier wird der Umgang mit Straftätern, Terroristen und Kriegsgegenern verdeutlicht.
Mit Menschenrechten hat das nichts mehr zu tun.
Ich will auch auf schöne, hoffnungsvolle Verse des Koran verweisen, mit der Bitte, dass Muslime sich diese Verse zu Herzen nehmen.
Sure 16, Vers 126:
[/size]nach Paret:
Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für euch (wörtl. die, die geduldig sind).
Vielleicht wird Allah Zuneigung setzen zwischen euch und denen unter ihnen, mit denen ihr in Feindschaft lebt; denn Allah ist Allmächtig und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [60:7]
Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. [60:8]
