Klar wäre es unerwünscht und völlig unmöglich, den Besitz von Äxten, Messern, Macheten, Hämmern an den Besitz eines waffenrechtliches Dokument zu knüpfen, ein absurder Gedanke, aber es sei schon darauf hingewiesen daß das 2nd Amendment “The Right to Keep and Bear Arms” aus 1791 stammt.
Damals waren "Arms" einschüssige Vorderladerpistolen, aber heute hat eine Glock Pistole 17 Schuß !
Damals waren "Arms" einschüssige Vorderladerpistolen, aber heute hat eine Glock Pistole 17 Schuß !

