Hallo!
Die Antwort auf die Frage, ob man für oder gegen die Todesstrafe ist, ergibt sich aus der Religion, der man jeweils angehört.
Das Alte Testament kennt eine Reihe von Taten, auf denen es keine andere Antwort als die Todesstrafe gibt.
Basisaussage:
"Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschenhand vergossen werden"
Als todeswürdig gelten solche Verbrechen wie:
- Tötung eines Menschen
- das unerlaubte Betreten heiligen Bodens
- das Schlagen der Eltern
- die Entführung von Menschen
- die Eltern verfluchen
- die Anwendung von Zauberei
- Geschlechtsverkehr mit Tieren
- die Entheiligung des Sabbat
- die Opferung von Kindern für fremde Götter
- Ehebruch
- Geschlechtsverkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen
- Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten (Inzest)
- Geschlechtsverkehr mit einer Frau während ihrer Periode
- die Ausübung der Wahrsagerei
- Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung
- die Lästerung Gottes
- die Anbetung falscher Götter
- die Falschaussage vor Gericht (Meineid)
- dauerhafter Ungehorsam gegenüber den Eltern
Dies lässt sich eindeutig aus dem Alten Testament herleiten. Im gesamten Neuen Testament wird an keiner Stelle die Todesstrafe in direkter Weise relativiert. Zwar ist im Neuen Testament dokumentiert, wie Jesus eine Ehebrecherin vor der Steinigung bewahrt, doch wird in seiner Verteidigungsrede nicht die Strafform angezweifelt, sondern das Recht der Vollstrecker, die Frau zu töten. Mit anderen Worten: Wäre da einer ohne Schuld gewesen, hätte Jesus der Steinigung zugestimmt.
Im Islam ist die Todesstrafe ebenfalls bekannt. Basisaussage hier: "Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt."
Der Begründer des Islam, Mohammed, ließ Tausende von Menschen töten. Da er Vorbildcharakter für alle Muslime hat, ist die Tötung von Menschen ein akzeptables Mittel der Rechtsprechung.
Für folgende Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden:
- Tötung eines Gläubigen (die Tötung eines Ungläubigen wird anders bewertet)
- schwere Körperverletzung eines Gläubigen
- bewaffneter Raub
- Ehebruch
- Abfall vom Islam (Apostasie)
Die Todesstrafe wird im Islam auch verhängt bei Gotteslästerung, Beleidigung des Islam und bei einigen der bereits zuvor beschriebenen Sexualpraktiken.
Richtet man sein Urteil über die Todesstrafe an den Heiligen Schriften (Altes Testament, Neues Testament, Koran, Hadithen usw.) aus, kann die Abstimmung nur "pro Todesstrafe" lauten.
Grüße
Moski
Die Antwort auf die Frage, ob man für oder gegen die Todesstrafe ist, ergibt sich aus der Religion, der man jeweils angehört.
Das Alte Testament kennt eine Reihe von Taten, auf denen es keine andere Antwort als die Todesstrafe gibt.
Basisaussage:
"Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschenhand vergossen werden"
Als todeswürdig gelten solche Verbrechen wie:
- Tötung eines Menschen
- das unerlaubte Betreten heiligen Bodens
- das Schlagen der Eltern
- die Entführung von Menschen
- die Eltern verfluchen
- die Anwendung von Zauberei
- Geschlechtsverkehr mit Tieren
- die Entheiligung des Sabbat
- die Opferung von Kindern für fremde Götter
- Ehebruch
- Geschlechtsverkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen
- Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten (Inzest)
- Geschlechtsverkehr mit einer Frau während ihrer Periode
- die Ausübung der Wahrsagerei
- Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung
- die Lästerung Gottes
- die Anbetung falscher Götter
- die Falschaussage vor Gericht (Meineid)
- dauerhafter Ungehorsam gegenüber den Eltern
Dies lässt sich eindeutig aus dem Alten Testament herleiten. Im gesamten Neuen Testament wird an keiner Stelle die Todesstrafe in direkter Weise relativiert. Zwar ist im Neuen Testament dokumentiert, wie Jesus eine Ehebrecherin vor der Steinigung bewahrt, doch wird in seiner Verteidigungsrede nicht die Strafform angezweifelt, sondern das Recht der Vollstrecker, die Frau zu töten. Mit anderen Worten: Wäre da einer ohne Schuld gewesen, hätte Jesus der Steinigung zugestimmt.
Im Islam ist die Todesstrafe ebenfalls bekannt. Basisaussage hier: "Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt."
Der Begründer des Islam, Mohammed, ließ Tausende von Menschen töten. Da er Vorbildcharakter für alle Muslime hat, ist die Tötung von Menschen ein akzeptables Mittel der Rechtsprechung.
Für folgende Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden:
- Tötung eines Gläubigen (die Tötung eines Ungläubigen wird anders bewertet)
- schwere Körperverletzung eines Gläubigen
- bewaffneter Raub
- Ehebruch
- Abfall vom Islam (Apostasie)
Die Todesstrafe wird im Islam auch verhängt bei Gotteslästerung, Beleidigung des Islam und bei einigen der bereits zuvor beschriebenen Sexualpraktiken.
Richtet man sein Urteil über die Todesstrafe an den Heiligen Schriften (Altes Testament, Neues Testament, Koran, Hadithen usw.) aus, kann die Abstimmung nur "pro Todesstrafe" lauten.
Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)

