20-05-2007, 21:07
Gerhard schrieb:Auch die Menschenwürde und das Leben der Opfer ist unantastbar und durch das Grundgesetz geschützt. Doch entsteht leider immer wieder der Eindruck, das der Schutz der Opfer nicht bestmöglichst gewährleistet wird. Leider ist auch nicht jeder Täter in die Gesellschaft eingliederbar.
Wie bitte? Das soll jetzt eine Argumentation für bedingte Todesstrafe als potentieller Opferschutz sein?
Um sich erst gar nicht bemühen zu müssen um Förderung der Wiedereingliederungsfähigkeit mit allen Kräften?
An welchem Zeitpunkt würdest Du denn über Todesstrafe entscheiden lassen wollen. Vor dem ersten Versuch ... oder nachdem WIRKLICH alles unternommen wurde an Resozialisierungs-Förderung? Tut mir leid, als Christ ist Leben UNBEDINGT unantastbar von staatswegen. Das gilt für Opfer wie für (potentielle) Täter. Da lasse ich mir nichts abhandeln. Ich empfinde schon die Erwägung für eigentlich blasphemisch.
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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