26-05-2024, 23:38
(26-05-2024, 23:33)Sinai schrieb: Bekanntlich gilt die Unschuldsvermutung
Und da musst du schon das jeweilige Urteil abwarten
Was hat die "Unschuldsvermutung" hier zu suchen? Und die Urteile kennen wir doch, da diese Kriterien schon lange angewandt werden. Die RKK erkennt auch solche "Wunder" an, die allgemein als offensichtlicher Betrug gelten. Wir hatten das hier mal anhand eines Falls auseinandergenommen.