(25-05-2024, 20:36)Sinai schrieb: Hier wird doch nur um den heißen Brei herumgeredet, die Diskussion zu Nebenthemen umgeleitet.
Das Thema von Beitrag #1 wird tunlich beiseite gelassen
Das Regelwerk des Vatikan legt eine Liste von sechs möglichen Urteilen vor, die am Ende einer Untersuchung stehen können.
"Nihil Obstat: Keine Gewissheit über die übernatürliche Echtheit, aber doch Anzeichen für ein Wirken des Heiligen Geistes.
Prae oculis habeatur: Wichtige positive Zeichen, aber auch Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken, die eine sorgfältige Entscheidung und Dialog mit den Empfängern (z.B. Sehern) bestimmter geistlicher Erfahrungen erfordern.
Curatur: Kritische Elemente, aber eine weite Verbreitung des Phänomens mit nachweisbaren geistlichen Früchten. Von einem Verbot, das die Gläubigen verwirren könnte, wird abgeraten, aber der Bischof wird aufgefordert, das Phänomen nicht zu fördern.
Sub mandato: Kritische Punkte, die sich nicht auf das Phänomen selbst beziehen, sondern auf den Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Der Heilige Stuhl betraut den Bischof oder einen Delegierten mit der pastoralen Leitung des Ortes.
Prohibetur et obstruatur: Trotz einiger positiver Elemente sind die kritischen Aspekte und Risiken schwerwiegend. Der Bischof soll öffentlich erklären, dass das Festhalten an diesem Phänomen nicht zulässig ist.
Declaratio de non supernaturalitate: Der Bischof wird ermächtigt, auf der Grundlage konkreter Beweise zu erklären, dass das Phänomen nicht als übernatürlich zu betrachten ist."
Und was heißt das in der Zusammenfassung? "Mach deinen Glauben nicht zum Problem anderer Leute, um dich dann darüber aufzuregen, wenn die drauf scheißen" und sich über dich lustig machen". Die Kirche wird also mit dem Phänomen "Wunder" auch weiterhin sehr bedacht umgehen.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........