Beitrag #14
Es ist klarerweise zu begrüßen, wenn die römisch-katholische Kirche (vor allem auch in ihrem Interesse) Regeln zur Prüfung von Wundern verfeinert. Solche Regeln gab es schon immer, allerdings werden sie zunehmen juristisch verfeinert - wobei zu bezweifeln ist, dass Juristen hier besonders wertvoll sind - mit Paragraphen ist das wohl schwer endgültig in den Griff zu bekommen, da werden Zusatzparagraphen und Unterpunkte kommen, bis das alles so unübersichtlich ist wie so "manche" profane Gesetzeswerke
Kopfschütteln habe ich jedoch für deine Meinung übrig, dass du es "beunruhigend" findest, dass die Kirche "überhaupt die Möglichkeit von Wundern unterstellt"
Was soll das denn bedeuten?
Die Kirche ist ja keine atheistische Behörde.
Dennoch war und ist der Vatikan sehr misstrauisch bei Berichten über Wunder. Das war schon in Fatima zumindest anfänglich so
In Medjugore ist der Vatikan noch immer sehr misstrauisch. Lourdes ist bereits als Wunder anerkannt
Der Vatikan hat zum Selbstschutz bereits vor Langem eine Kommission eingerichtet, die bei jedem behaupteten Wunder den Auftrag hat zu versuchen, das behauptete Wunder als Schwindel zu enttarnen.
Erst wenn das nach allen Versuchen, das behauptete Wunder als Schwindel zu enttarnen nichts bringt, darf über das Vorliegen eines Wunders theologisch diskutiert werden
Der Vatikan hat nun das Vorgehen überarbeitet und weiter präzisiert. Siehe Beitrag #1
Ob dieses Regelwerk "besser" ist als der vorherige Usus, sei dahingestellt. Es erscheint doch wie der "Turmbau zu Babel", durch juristisch ausformulierte Normen solche Vorgänge voll ergründen zu wollen
Das Regelwerk mit seinen 6 Punkten ist juristisch so ausgefeilt formuliert (ein Meisterwerk von Legisten), dass das Regelwerk aufgrund seiner Schwammigkeit unangreifbar ist - aber das Regelwerk vermeidet Vorschriften zur materiellen Wahrheitsfindung. Es wird juristisch perfekt um den heißen Brei herumgeredet
Wahrscheinlich wird es nun durch Punkt 4 Medjugore etwas an den Kragen gehen:
"Sub mandato: Kritische Punkte, die sich nicht auf das Phänomen selbst beziehen, sondern auf den Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Der Heilige Stuhl betraut den Bischof oder einen Delegierten mit der pastoralen Leitung des Ortes."
Dieser Punkt ist sehr diplomatisch formuliert, auf das Phänomen selbst wird gar nicht Bezug genommen, bloß auf Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Und nun wird der geographisch zuständige Bischof oder besser noch ein Delegierter des Heiligen Stuhls für Medjugore "mit der pastoralen Leitung des Ortes" betraut. Was auch immer das konkret bedeuten mag ...
Wohl eine lieb klingende Blankovollmacht
Sehr problematisch ist die Formulierung von Punkt 2 zu sehen:
"Prae oculis habeatur: Wichtige positive Zeichen, aber auch Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken, die eine sorgfältige Entscheidung und Dialog mit den Empfängern (z.B. Sehern) bestimmter geistlicher Erfahrungen erfordern."
m
(23-05-2024, 23:27)Ekkard schrieb: An sich ist zu begrüßen, wenn sich die römisch-katholische Kirche klare Regeln gibt, wenn es um behauptete Wunder geht. Beunruhigend finde ich, dass sie überhaupt die Möglichkeit von Wundern unterstellt.
Es ist klarerweise zu begrüßen, wenn die römisch-katholische Kirche (vor allem auch in ihrem Interesse) Regeln zur Prüfung von Wundern verfeinert. Solche Regeln gab es schon immer, allerdings werden sie zunehmen juristisch verfeinert - wobei zu bezweifeln ist, dass Juristen hier besonders wertvoll sind - mit Paragraphen ist das wohl schwer endgültig in den Griff zu bekommen, da werden Zusatzparagraphen und Unterpunkte kommen, bis das alles so unübersichtlich ist wie so "manche" profane Gesetzeswerke
Kopfschütteln habe ich jedoch für deine Meinung übrig, dass du es "beunruhigend" findest, dass die Kirche "überhaupt die Möglichkeit von Wundern unterstellt"
Was soll das denn bedeuten?
Die Kirche ist ja keine atheistische Behörde.
Dennoch war und ist der Vatikan sehr misstrauisch bei Berichten über Wunder. Das war schon in Fatima zumindest anfänglich so
In Medjugore ist der Vatikan noch immer sehr misstrauisch. Lourdes ist bereits als Wunder anerkannt
Der Vatikan hat zum Selbstschutz bereits vor Langem eine Kommission eingerichtet, die bei jedem behaupteten Wunder den Auftrag hat zu versuchen, das behauptete Wunder als Schwindel zu enttarnen.
Erst wenn das nach allen Versuchen, das behauptete Wunder als Schwindel zu enttarnen nichts bringt, darf über das Vorliegen eines Wunders theologisch diskutiert werden
Der Vatikan hat nun das Vorgehen überarbeitet und weiter präzisiert. Siehe Beitrag #1
Ob dieses Regelwerk "besser" ist als der vorherige Usus, sei dahingestellt. Es erscheint doch wie der "Turmbau zu Babel", durch juristisch ausformulierte Normen solche Vorgänge voll ergründen zu wollen
Das Regelwerk mit seinen 6 Punkten ist juristisch so ausgefeilt formuliert (ein Meisterwerk von Legisten), dass das Regelwerk aufgrund seiner Schwammigkeit unangreifbar ist - aber das Regelwerk vermeidet Vorschriften zur materiellen Wahrheitsfindung. Es wird juristisch perfekt um den heißen Brei herumgeredet
Wahrscheinlich wird es nun durch Punkt 4 Medjugore etwas an den Kragen gehen:
"Sub mandato: Kritische Punkte, die sich nicht auf das Phänomen selbst beziehen, sondern auf den Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Der Heilige Stuhl betraut den Bischof oder einen Delegierten mit der pastoralen Leitung des Ortes."
Dieser Punkt ist sehr diplomatisch formuliert, auf das Phänomen selbst wird gar nicht Bezug genommen, bloß auf Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Und nun wird der geographisch zuständige Bischof oder besser noch ein Delegierter des Heiligen Stuhls für Medjugore "mit der pastoralen Leitung des Ortes" betraut. Was auch immer das konkret bedeuten mag ...
Wohl eine lieb klingende Blankovollmacht
Sehr problematisch ist die Formulierung von Punkt 2 zu sehen:
"Prae oculis habeatur: Wichtige positive Zeichen, aber auch Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken, die eine sorgfältige Entscheidung und Dialog mit den Empfängern (z.B. Sehern) bestimmter geistlicher Erfahrungen erfordern."
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