Hast Du den Kommentar der Caritas genau gelesen?
(28-04-2024, 19:50)Sinai schrieb: Caritas-ac.de
Flüchtlinge dürfen nicht sofort anfangen zu arbeiten
"Der Gesetzgeber hat festgelegt: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung sind in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland vollständig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat haben sie einen abgestuften Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Beschäftigungen. Erst nach vier Jahren Aufenthalt können sie jede Beschäftigung aufnehmen.
Flüchtlinge mit Duldung unterliegen in den ersten drei Monaten nach Erteilung der Duldung zwar keinem Arbeitsverbot, allerdings muss die Ausländerbehörde nach ihrem Ermessen zustimmen. Auch hier gilt, dass sie ab dem vierten Monat einen abgestuften erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Beschäftigungen haben. Erst nach vier Jahren Aufenthalt können sie jede Beschäftigung aufnehmen."

