(28-04-2024, 19:50)Sinai schrieb: Siehe Google: Flüchtlinge dürfen nicht sofort anfangen zu arbeiten
Zur Erinnerung:
Du hast behauptet, Flüchtlingen wäre es nach der Genfer Flüchtlingskonvention verboten zu arbeiten . Das ist, wie d.n. schon festgestellt hat, eine Lüge.
Du verwechselst Asylberechtigte (also Menschen, die die in der Genfer Flüchtlingskonvention enthaltene Definition des Begriffs Flüchtling erfüllen) mit Asylwerbern (bei denen dieser Anspruch noch zu überprüfen ist).
Das sollte jemandem, der gerne den Juristen gibt, nicht passieren.
MfG B.