(12-04-2024, 18:07)Ulan schrieb: Nicht nur mussten die Eltern fuer den ganzen Schaden aufkommen . . .
Aber leider nur theoretisch
Die Mindestsicherung ist nämlich nicht pfändbar !
Wenn Dich ein jugendlicher Krimineller schwer verletzt, kannst Du gegen seine Eltern nichts machen
Das sind ja nicht gerade Ärztekinder und Lehrerkinder etc . . . sondern das Gegenteil am Bodensatz der Gesellschaft

