12-04-2024, 12:40
(12-04-2024, 12:04)Ulan schrieb:(12-04-2024, 10:32)Rex schrieb: Wäre derartiges eine Übergriffigkeit, dürfte auch der Gesetzgeber keine Regelung dazu beschließen sondern müsste das Thema Abtreibung zur Privatsache erklären.
Die Uebergriffigkeit liegt in der Bewertung der Beweggruende der handelnden Personen und dem Runterspielen ihrer Interessen. Dass auch Gesetze uebergriffig sein koennen, ist klar, aber das Wort hat ja eine ueber das simple Eingreifen in Handlungsweisen anderer Personen hinausgehende, wertende Bedeutung. Und das war von mir hier durchaus beabsichtigt.
Ich spiele nicht die Interessen der Frau herunter und habe mehrfach betont, dass das leidvoll sein kann. Du spielst aber die Interessen auf Leben des Ungeborenen Menschen nicht nur herunter du verwehst ihm jegliche Rechte, die er selbst derzeit per Gesetz genießt, befürwortest sogar die Tötung von menschlichem Leben durch deine Argumentation.
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