(11-04-2024, 13:59)Rex schrieb: Genau hier setzt das Recht an und versucht anhand des Zustandes der menschlichen Entwicklung einen allgemeinen Zeitpunkt zu definieren, ab dem das Recht auf Leben gelten soll. Rechtswissenschaftlich mag das eine legitime Überlegung sein, aber aus biologischer Sicht ist die Frage eindeutig: Das menschliche Leben beginnt mit dem Zustand der Zygote.
Was genau ist dein Problem? Menschliches Leben im Zustand der Zygote ist gleich viel Wert, wie die Zygoten von Schafen. Es ist dir doch bekannt, dass diese Zygoten sehr viel öfter vom Körper der Frau abgestoßen werden, als sich daraus ein gesunder Fötus entwickelt. Frauen merken davon selber meist noch nicht mal was.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

