10-04-2024, 17:31
(09-04-2024, 22:40)Sinai schrieb:(09-04-2024, 20:24)exkath schrieb: Die Kirchensteuer kann im vollem Umfang bei der Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Für gemeinnützige Zwecke werden lt. Wikipedia aber nur 17% verwendet.
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Du redest wohl von Deutschland und Österreich. In diesen Ländern gibt es die Kirchensteuer
in a gibt es keine kirchensteuer. es wird ein kirchenbeitrag eingehoben, per zahlungsaufforderung, der man dann nachkommen kann oder sich verklagen lassen
Zitat:Abgesehen davon leisten die christlichen Kirchen sehr viel gemeinnützige Arbeit
welche sie sich zum überwiegenden teil vom staat, also steuerzahler, bezahlen lassen - ohne daß der dabei mitreden dürfte
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

