10-04-2024, 12:35
Ist es nicht,..de facto ist der Embryo bis weit über die Hälfte der Schwangerschaft alleine nicht Lebensfähig, und entsprechend ein Anhängsel des Mutterkörpers,..
Solange eine direkte Verbindung zum Wirtskörper besteht, ist von einer biologischen Einheit auszugehen, d.h. der Wirtskörper sollte das alleinige Verfügungsrecht über sämtliche in seinem Körper befindliche Zellen haben, was natürlich auch den Embryonen einschließt
Solange eine direkte Verbindung zum Wirtskörper besteht, ist von einer biologischen Einheit auszugehen, d.h. der Wirtskörper sollte das alleinige Verfügungsrecht über sämtliche in seinem Körper befindliche Zellen haben, was natürlich auch den Embryonen einschließt
Aut viam inveniam aut faciam

