(09-04-2024, 20:24)exkath schrieb: Die Kirchensteuer kann im vollem Umfang bei der Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Für gemeinnützige Zwecke werden lt. Wikipedia aber nur 17% verwendet.
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Du redest wohl von Deutschland und Österreich. In diesen Ländern gibt es die Kirchensteuer, im viel 'katholischeren' Spanien beispielsweise nicht.
Da ist aber zu bedenken, dass die Politik in diesen problematischen Ländern heilfroh ist, einen (nicht unzerbrechlichen) modus vivendi zwischen Katholiken, Protestanten, Juden, Sunniten, Schiiten, Neonazis, Franco-Fans des Opus Dei aber auch katholischen Dollfuß-Anhängern in Österreich, politisch uninteressierten Konsumidioten, Hedonisten, Sozialdemokraten, Marxisten und sonstigen Atheisten hergestellt zu haben, und den werden sie sich nicht wegen irgendwelchen Schnapsideen ruinieren lassen
Du würdest da gerne einen Konflikt heraufbeschwören, Debatten in den gesetzgebenden Körperschaften (Bundestag in D, Nationalrat in Ö) - aber diese Abgeordneten sind keine dummen Hunde, denen man einen dürren Fleischknochen zuwirft und sie balgen sich dann darum . . .
Sind ja nicht blöd!
Abgesehen davon leisten die christlichen Kirchen sehr viel gemeinnützige Arbeit. Ohne ihre dauernde Predigt der Feindesliebe würde es anders zugehen

