23-03-2007, 02:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2007, 02:52 von Alanus ab Insulis.)
Moski schrieb:Ein "Dhimmi" ist ein monotheistischer Gläubiger, der nicht muslimisch ist. Zu dieser Gruppe zählen die Juden und die Christen [...]. Ein "Dhimmi" steht unter dem Schutz des islamischen Staates.
Mittlerweile habe ich zudem herausgefunden, dass diese Definition des "Harbi" heute noch aktuell ist. Auf Memri gibt es die Aussage des ägyptischen Groß-Muftis Scheich Ali Guma, wonach es für einen Muslim erlaubt sei, einen Israeli zu töten, der sich außerhalb Israels bewegt.
Wenn man diese beiden Aussagen islamischer Rechtsgelehrter bzw. besser gesagt ihrer Begriffe sieht, erkennt man die Absurdität ihrer Verwendung und die noch grössere Heuchelei.
In aller Regel ist wohl anzunehmen, dass ein Israeli ein verhasster Jude ist. Und da die Juden als "Dhimmi" zur sogenannten "Familie des Buches" gehören, sollen sie nicht Zwangsbekehrt und Getötet werden. Das dies natürlich sowohl de jure, als auch de facto im islamischen Recht nicht eingehalten wird, weder bei Christen oder Juden ist allgemeinhin bekannt.
Moski schrieb:Verklärend wird dies von islamischer Seite damit begründet, dass "Dhimmis" nicht zur Verteidigung des (islamischen) Glaubens herangezogen werden können und daher zum Ausgleich höhere Steuern zu entrichten haben. In Wahrheit verbirgt sich hinter dieser Regelung das Verbot für "Dhimmis", Waffen zu tragen. Dies ist eine geltende Regelung seit Beginn des Islam.
Das ist nicht verklärend, sondern antik, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Es entspringt der griechischen und römischen bzw. der in der antike allgemeinüblichen Rechtstradition, dass nur derjenige Vollbürger ist, der Waffen tragen darf bzw. kann (auch ein finanzieller Aspekt der Antike) und somit zum Wehrdienst herangezogen werden kann.
So dürfen in der attischen Polis auch nur waffenfähige Männer wählen, sowohl in der Timokratie des Solon, als auch in der späteren attischen Demokratie.
Auch das römische Recht kennt bzw. erkennt bis zur Heeresreform des Gaius Marius, die ein, der Begriff trifft es nicht 100%, Berufsheer aufstellt, nur waffenfähige Männer als römische Vollbürger an.
Letztlich ist es ein weiteres Beispiel, dass der Islam samt seiner Scharia, die in vielen Fällen eine magere und schlechte Anlehnung und Ausbeutung der römischen Rechtstradition in Syrien, gepaart mit arabischen Stammesdenken ist, völlig unfähig zur Inkulturation neuer rechtsphilosophischer Überlegungen und sittlich, moralischer Bewertungen des Menschen und seines Handelns.
Eine These, die durch das haarstreubende, rechtsstaatlich ungeheuerliche und eher archaischen Rechtsvorstellungen unterworfene Urteil der Frankfurter Richterin bestätigt wird.
Anscheinend ist die neue Legislative nicht mehr das deutsche Parlament, sondern die Groß-Ayathollahs und Groß-Muftis der islamischen Rechtsschulen.
In diesem Sinne:
Es lebe Ayathollah Khomeini und die permanente Revolution (ach nein... das war ja Trotzki), ich meine die islamische Revolution!
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)