Deshalb sollte es wohl keine konfessionsgebundenen Sektenbeauftragten geben.
Viele der beanstandeten "Glaubensinhalte" sind naemlich allgemein christliche Glaubensinhalte, wie z.B. die der Separierung der eigenen Kinder von Nichtmitgliedern, was im NT so vorgeschrieben ist. Ausschlaggebend ist fuer die Einordnung als Sekte allein der Umgang mit solchen Regeln. Wer nach urchristlichen Regeln lebt, faellt heutzutage sicherlich unter den Sektenbegriff.
Viele der beanstandeten "Glaubensinhalte" sind naemlich allgemein christliche Glaubensinhalte, wie z.B. die der Separierung der eigenen Kinder von Nichtmitgliedern, was im NT so vorgeschrieben ist. Ausschlaggebend ist fuer die Einordnung als Sekte allein der Umgang mit solchen Regeln. Wer nach urchristlichen Regeln lebt, faellt heutzutage sicherlich unter den Sektenbegriff.