(31-10-2023, 00:08)Ekkard schrieb: Hallo Sinai,
das wäre ein simples Autoritätsproblem. Ich denke hingegen, dass das Anliegen durchaus beraten wurde.
Es ist ein Problem des manglenden Status des Beschwerdeführers. Sicherlich wurde die Beschwerde ausführlich beraten, aber der Schreiber und dessen Argumente wurden offensichtlich als zu leicht befunden.
Es geht wohl auch um den Begriff Religionswissenschaftler