@Reklov: Im ersten Punkt gibst Du mir also Recht (Du sagst selbst, dass das Gespraech religionswissenschaftlich nicht relevant war), waehrend Dein zweiter Punkt nicht die vorgebrachte These betrifft. Die Frage war, ob die Tatsache, dass Parolin und Schtajjeh miteinander gesprochen haben, voelkerrechtlich relevant waere, und da ist die Antwort klar: Nein, ist es nicht. Ob sie generell ueber irgendwelche voelkerrechtlichen Fragen gesprochen haben - also der Inhalt des Gespraechs - war gar nicht gefragt.
Insofern verfehlt Deine "Kritik" mal wieder das Thema.
Insofern verfehlt Deine "Kritik" mal wieder das Thema.

