26-08-2023, 14:58
(24-08-2023, 18:45)Geobacter schrieb:(24-08-2023, 15:02)Reklov schrieb: Selbstwahrnehmung kann nicht nur auf die eigene Person "beschränkt" werden, denn jede Person bezieht seine "Wahrnehmungen" ja u.a. auch aus den vielfältigen Einflüssen, also den Wirkkräften der von ihr so erlebten Wirklichkeit - in einem bestimmten Umfeld.
Es gibt sie durchaus, deren Selbstwahrnehmung davon abhängt, wie sie von ihren Mitmenschen wahrgenommen werden und also SOLLEN. Die Polizei spricht hier aber von einem Motiv "aus nichtigen Gründen".
NICHTIGKEIT tritt ein, wenn eine Handlung gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt.
Die Polizei vermag da wenig beizutragen, denn sie ist lediglich ein ausführendes Organ des Rechts, welches ihr Fähnchen auch nur nach dem Wind richtet, der gerade "von oben" herab weht.

So wurden z.B. während der Nazi-Zeit wegen Personalmangels auch deutsche Polizisten eingesetzt, um polnische Offiziere und Juden zu erschießen. (Stichwort: Hamburger Reserve-Polizeibataillon 101 verübt im Juli 1943 unter der "Aktion Reinhardt" das Massaker von Jozefow, was mindestens 1500 Juden das Leben kostet. Zigtausend weitere Opfer sollen folgen. Der Einsatz war freiwillig. Die Täter hatten also eine Wahl

Auch dieses historische Beispiel ist nur ein brüchiger Splitter menschlicher Selbstwahrnehmung.

Gruß von Reklov