08-02-2022, 18:39
(07-02-2022, 21:22)Teudebrand schrieb: Gemäß Grundgesetz Artikel 8 muss man keine Demo anmelden
nachsatz für den fall, daß du mal als veranstalter einer demo auftrittst:
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu.
Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).
Seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher Bayern[4], Berlin[5], Niedersachsen[6], Sachsen[7] und Sachsen-Anhalt[8] Gebrauch gemacht.
Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden (Ausnahme: Versammlungen in der Bannmeile des Bundes). Sie können mit Auflagen versehen oder unter bestimmten Umständen auch verboten werden, insbesondere wenn sie die „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ unmittelbar gefährden
(quelle: wikipedia)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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