14-11-2021, 13:36
(14-11-2021, 11:12)Geobacter schrieb: A stiehlt dem Großgrundbesitzer 10 Euro. Ein Bagatelldelikt!
B stiehlt dem alten Bettler 10 Euro. Ein ruchloses Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Bettler verhungert!
Nach Reklov ist der Bettler selber schuld.
Hallo Geobacter,
A: Das Karma "unterscheidet" nicht zwischen Begatelldelikten und schweren Vergehen, sondern gleicht stets nur in gerechter Weise aus! Wer also einem Großgrundbesitzer 10 EUR stiehlt, dem werden sie, auf die eine oder andere Weise, früher oder später, einfach wieder "abgezogen".
B: Dies ist kein ruchloses Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern wiegt als Vergehen gleich schwer. Der Bettler verhungert übrigens deswegen nicht gleich, sondern dient hier nur als ein von Dir so gewähltes Beispiel, denn - der Bettler könnte ja auch bald danach von einem vorübergehenden, mitfühlenden Reichen einen 10 EUR-Schein in seinen Hut gelegt bekommen, - und - schon wäre damit Dein hierzu aufgestelltes "Konstrukt" zusammengebrochen.
Wie man sieht, äußerst Du Dich zum Karma genauso schwer- und abfällig, wie zu anderen transzendenten Themen, denn - - - diese passen nun mal nicht in Deine Gedankengänge, weil diese sich eindeutig auf das "Beobachtbare" (Geobactbare) und "Messbare" ausrichten. - (Ist aber nun im Universum auch kein soooooo großes Problem!)
Gruß von Reklov

